| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Risikoträger: | ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG |
| Tarifbezeichnung: | Alte Oldenburger ARK-S für Schüler + Studenten |
| Produkt: | Auslandskrankenversicherung |
| Vertragsart: | Einmalversicherung |
| Max. Reisedauer: | bis 60 Monate |
| Geltungsbereich: | weltweit inkl. USA/CAN |
| Reiseart: | Bildungsreisen |
| Altersgrenze: | bis 34 Jahre (35. Geb.) |
| Selbstbehalt: | 0 € |
| Heimaturlaub: | bis 6 Wochen pro Versicherungsjahr |
| Krankenrücktransport: | medizinisch notwendig |
| Tarif | BASIC | PROFI | PREMIUM |
|---|---|---|---|
| Behandlungen außerhalb Deutschlands im Rahmen der ortsüblichen Sätze | |||
| Ambulante Heilbehandlung in Deutschland – Nr. 437 und Abschnitt M (Laborleistungen) | 1,15-fach | 1,15-fach | Höchstsatz |
| Ambulante Heilbehandlung in Deutschland – Abschnitte A, E und O (technische Verrichtungen) | 1,8-fach | 1,8-fach | Höchstsatz |
| Ambulante Heilbehandlung in Deutschland – alle anderen Fälle | 2,3-fach | 2,3-fach | Höchstsatz |
| Ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel | |||
| Ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen pro Jahr | 250,00 € | 500,00 € | |
| Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen | |||
| Entbindung (Wartezeit: 6 Monate) | |||
| Ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles | |||
| Zahnärztliche Heilbehandlungskosten gemäß Gebührenordnung für Zahnärzte | 2,3-fach | 2,3-fach | Höchstsatz |
| Schmerzstillende Zahnbehandlung zu 100 % pro Jahr bis | 250 € | 750 € | 1.000 € |
| Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz zu 50 % pro Jahr bis (Wartezeit: 6 Monate) | 1.000 € | 1.500 € | 2.000 € |
| Zahnersatz zu 50 % pro Jahr bis (Wartezeit: 6 Monate) | - | 1.500 € | 2.000 € |
| Unfallbedingter Zahnersatz zu 100 % pro Jahr bis | - | 2.500 € | 2.500 € |
| Stationäre Behandlungskosten in einem Mehrbettzimmer | |||
| Transport zur stationären Behandlung | |||
| Medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen | |||
| Medizinisch notewendiger Krankenrücktransportkosten ins Heimatland | |||
| Überführungs- und Bestattungskosten bis | 10.000 € | 10.000 € | 10.000 € |
| Kosten des Beförderungsmittels (einfache Klasse) für die Hin- und Rückreise eines Angehörigen bei einem stationären Aufenthalt (mind. 14 Tage) | - |
| Alter | Reisedauer | BASIC | PROFI | PREMIUM |
|---|---|---|---|---|
| 0 - 34 Jahre (35. Geb.) | 1. - 12. Monat | 31,00 € | 39,00 € | 44,00 € |
| 13. - 60. Monat | 44,00 € | 55,00 € | 64,00 € |
Versicherbare Personen:
Versicherungsfähig sind Au-pairs, Schüler, Sprachschüler, Studenten, Stipendiaten, Praktikanten oder Doktoranden sowie Teilnehmer an Work & Travel-Programmen bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres (35. Geburtstag), sofern sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit und ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland sowie Staatsangehörige der EU-Staaten mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland während eines Aufenthaltes im Ausland;
- Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und ständigem Wohnsitz im Ausland während eines Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland;
- Personen mit anderer Staatsangehörigkeit während eines Aufenthaltes im Ausland, sofern sie ihren ständigen Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Abschlussfrist:
Der Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages ist vor Antritt der Auslandsreise bzw. innerhalb 31 Tagen nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zu stellen. Das Datum der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bzw. der Grenzüberschreitung ins Ausland ist auf Verlangen nachzuweisen. Nach Antritt der Auslandsreise bzw. nach Abauf der Frist von einem Monat nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ist der Abschluss eines Versicherungsvertrages nicht mehr möglich.
Geltungsbereich:
Der Versicherungsschutz gilt weltweit inklusive USA und Kanada bzw. für ausländische Gäste in der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Versicherungsverträgen von mindestens einjähriger Dauer besteht Versicherungsschutz auch bei einer vorübergehenden Rückkehr in das Heimatland der versicherten Person. Der Versicherungsschutz im Heimatland ist begrenzt auf maximal sechs Wochen für alle Heimatlandaufenthalte je Versicherungsjahr. Als Versicherungsjahr gilt dabei ein Zeitraum von zwölf Monaten gerechnet ab Versicherungsbeginn.
Der Aufenthalt verlängert sich:
Bei einer Verlängerung des Aufenthaltes innerhalb der Höchstversicherungsdauer kann die ursprünglich vereinbarte Vertragsdauer nur mit einem Anschlussvertrag verlängert werden, wenn der Antrag für den Anschlussvertrag vor Ablauf des ursprünglichen Versicherungsvertrages bei der ALTE OLDENBURGER vorgelegen hat und diese dem Anschlussvertrag ausdrücklich zustimmt. Bei Vertragsverlängerungen besteht Versicherungsschutz nur für die Versicherungsfälle, Krankheiten, Beschwerden sowie deren Folgen, die nach Beantragung der Verlängerung neu eingetreten sind.
Kündigung:
Der Vertrag endet regulär zum vereinbarten Zeitpunkt (dem im Versicherungsschein eingetragenen Ende Ihres Auslandsaufenthalts), ohne dass eine Kündigung zwingend erforderlich ist.Sollten Sie Ihren Auslandsaufenthalt vorzeitig abbrechen oder früher nach Deutschland zurückkehren, können Sie den Vertrag in der Regel taggenau zum Rückreisedatum kündigen. Hierfür verlangt der Versicherer einen Nachweis der Rückreise (z. B. Flugticket, Abmeldebestätigung oder die neue deutsche Krankenversicherungsbestätigung).
Hinweis: Mit Klick auf den Link gelangen Sie direkt zum Online-Buchungsformular des Versicherers.
Bei einem medizinischen Notfall oder Schadenfall finden Sie hier die wichtigsten Kontaktdaten Ihres Anbieters. So erhalten Sie schnell Unterstützung und wissen, an wen Sie sich wenden können.
Sie haben Fragen? Sprechen Sie direkt mit unseren Experten - telefonisch, per Chat oder E-Mail.