ReisePolice GLOBETROTTER

ReisePolice GLOBETROTTER Auslandskrankenversicherung – Jetzt vergleichen & den Sondertarif online abschließen!

ReisePolice GLOBETROTTER - Auslandskrankenversicherung

Die ReisePolice GLOBETROTTER bietet eine flexible Auslandskrankenversicherung für junge Reisende bis zum 35. Geburtstag mit Auslandsaufenthalten von bis zu 36 Monaten (3 Jahren). Der Sondertarif richtet sich sowohl an Personen mit Heimatland Deutschland bei weltweiten Reisen als auch an ausländische Besucher während ihres Aufenthalts in Deutschland, der EU sowie der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island und Großbritannien.

Ergänzend lässt sich der Krankenversicherungsschutz durch ein optionales Zusatzpaket aus Reisehaftpflicht-, Reiseunfall- und Abschiebekostenversicherung erweitern. So können Sie den Versicherungsschutz individuell auf Ihre Reise abstimmen.

Geeignet unter anderem für:

  • Schüler, Sprachschüler und Studierende
  • Praktikanten, Au-pairs und Freiwilligendienstleistende
  • Gastwissenschaftler und Doktoranden
  • Work & Travel-, Working-Holiday- und WWOOF-Teilnehmer
  • Globetrotter, Backpacker und Volunteers
ab
29,00 €
pro Monat

SONDERTARIF
auf einen Blick

Grundbaustein
Auslandskrankenversicherung

Laufzeit
bis 36 Monate

Altersgrenze
35 Jahre

Geltungsbereich
Welt (+/- USA/CAN), Deutschland, EU/EWR

Selbstbehalt
0 EURO

Schutz im Heimatland
bis 4 / 6 Wochen (Tarife Premium/First)

Zusatzbaustein
Haftpflicht, Unfall, Abschiebekosten

ReisePolice GLOBETROTTER

Leistungen, Prämien & Online-Abschluss

Alle wichtigen Tarifinformationen zur ReisePolice GLOBETROTTER auf einen Blick – kompakt und detailliert.

Tarifübersicht

Merkmal Angabe
Risikoträger: Würzburger Versicherungs-AG
Tarifbezeichnung: ReisePolice GLOBETROTTER
Produkt: Auslandskrankenversicherung
Vertragsart: Einmalversicherung
Max. Reisedauer: bis 36 Monate
Geltungsbereich: weltweit (+/- USA/CAN), Deutschland + Schengen-Raum
Reiseart: Privat- und Bildungsreisen
Altersgrenze: bis 34 Jahre (35. Geb.)
Selbstbehalt: 0 €
Zusatzbausteine: Reiseunfall-, Reisehaftpflicht- und Abschiebekostenversicherung (optional)
Heimaturlaub: bis 6 Wochen (First) / 4 Wochen (Premium) pro Versicherungsjahr
Krankenrücktransport: medizinisch sinnvoll + vertretbar

Auslandskrankenversicherung

TarifFirstPremium
Ambulante Heilbehandlung beim Arzt Für Behandlungen in Deutschland gilt im Rahmen der GOÄ/GOZ:
- ärztliche Leistungen bis zum2,3-fachen Satz2,3-fachen Satz
- Labor-Leistungen (Nummer 437 sowie Abschnitt M) bis zum1,15-fachen Satz1,15-fachen Satz
- Technische Leistungen (Abschnitte A, E und O) bis zum1,8-fachen Satz1,8-fachen Satz
Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel
Medizinisch notwendige Behandlung wegen Schwangerschaft nach Ablauf der Wartezeit (8 Monate)
Stationäre Behandlung (Bei Behandlung in Deutschland nur Regelleistung - im Mehrbettzimmer, keine privatärztliche Behandlung)
medizinisch notwendiger Krankentransport zur stationären Behandlung
unfallbedingt erforderliche Hilfsmittel je Versicherungsjahr max.500 €250 €
Schmerzstillende Zahnbehandlungen, Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung je Versicherungsjahr max.1.000 €500 €
Zahnersatz (sowie Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz) zu 50% je Versicherungsjahr max.1.000 €500 €
Rehabilitationsmaßnahmen
Ärztlich verordnete Heilmittel je Versicherungsjahr bis max.500 €250 €
Krankenbesuch je Versicherungsjahr bis max.2.500 €1.000 €
Nachhaftung bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit
Kosten des medizinisch sinnvollen Rücktransports
Kosten der Überführung max.
Bestattungskosten vor Ort max. bis zur Höhe der Überführungskosten
Ambulante und stationäre Erstbehandlung bei erstmalig akut auftretenden psychischen Erkrankungen1.000 €-
Versicherungsschutz im Heimatland bei Reiseunterbrechung6 Wochen4 Wochen

Zusatzversicherungen (optional)

TarifFirstPremium
Reise-Unfallversicherung
Versicherungssumme im Todesfall5.000 €5.000 €
Grundsumme für Invalidität30.000 €30.000 €
Leistung bei Vollinvalidität (100 %)105.000 €105.000 €
Progressive Invaliditätsstaffel350%350%
Bergungs-, Such- und Rettungskosten5.000 €5.000 €
Kosmetische Operationen5.000 €5.000 €
Reise-Haftpflichtversicherung
Selbstbeteiligung im VersicherungsfallOhne SBOhne SB
Deckungssumme für Personen- und Sachschäden pauschal3.000.000 €3.000.000 €
Deckungssumme für Vermögensschäden50.000 €50.000 €
Schäden am Hausrat des Gastfamilienhaushalts (Selbstbehalt: 10% je Versicherungsfall, mind. 150,00 €)2.500 €2.500 €
Abschiebekostenversicherung
Abschiebekosten5.000 €5.000 €

Einzelperson - Weltweit ohne USA & Kanada - Beitrag pro Monat

Auslandskrankenversicherung
AlterReisedauerFirstPremium
0 - 34 Jahre (35. Geb.)1. - 12. Monat34,00 €29,00 €
13. - 36. Monat55,00 €46,00 €

Einzelperson - Weltweit inkl. USA & Kanada - Beitrag pro Monat

Auslandskrankenversicherung
AlterReisedauerFirstPremium
0 - 34 Jahre (35. Geb.)1. - 12. Monat55,00 €46,00 €
13. - 36. Monat78,00 €70,00 €

Einzelperson - Weltweit inkl. USA & Kanada - Beitrag pro Monat

Zusatzversicherungen (optional)
AlterReisedauerReisehaftpflicht / Reiseunfall/ Abschiebekosten
0 - 34 Jahre (35. Geb.)1. - 36. Monat7,00 €

Versicherbare Personen:
Versicherungsfähig sind Personen bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres als Sprachschüler, Student, Doktorand, Gastwissenschaftler, Praktikant, Work & Traveler, Freiwilligendienstler, Volunteer, Globetrotter, Backpacker oder Au-Pair, sofern die Versicherungsprämie gezahlt wurde.

Abschlussfrist:
Der Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages ist vor Antritt der Auslandsreise bzw. innerhalb von 10 Tagen nach Einreise in das jeweilige Reiseland zu stellen. Das Datum der Einreise ist auf Verlangen nachzuweisen. Nach Ablauf der Frist von 10 Tagen nach Einreise ist der Abschluss eines Versicherungsvertrages nicht mehr möglich. 

Geltungsbereich:
Mit Heimatland Deutschland gilt der Versicherungsschutz:
– für die Dauer des Aufenthaltes außerhalb Deutschlands
– und, soweit vereinbart, auch vorübergehend im Heimatland, wenn der Versicherungsvertrag für mindestens 12 Monate abgeschlossen wurde.

Mit Heimatland außerhalb Deutschlands gilt der Versicherungsschutz:
– für die Dauer des Aufenthaltes in Deutschland, der EU einschließlich der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island und Großbritannien. – und, soweit vereinbart, auch vorübergehend im Heimatland, wenn der Versicherungsvertrag für mindestens 12 Monate abgeschlossen wurde.

Als Heimatland gilt das Land, in welchem die versicherte Person seit mindestens zwei Jahren vor Versicherungsbeginn ihren ständigen Hauptwohnsitz hatte. Reist eine versicherte Person während des Versicherungszeitraumes in  die USA und/oder Kanada, ist für jeden angefangenen Monat des Aufenthaltes in USA und/oder Kanada der Beitrag für Versicherungsschutz in USA und/oder Kanada zu zahlen. Ausgenommen von dieser Regelung bleiben alle Urlaubsreisen und Heimaturlaube in den USA und/oder Kanada bis zu einer maximalen Aufenthaltsdauer von 28 Tagen innerhalb des Versicherungsjahres.

Der Aufenthalt verlängert sich:
Eine Verlängerung kann im Rahmen der Höchstversicherungsdauer (3 Jahre) beantragt werden. Der Antrag muss schriftlich vor Ablauf des ursprünglich gebuchten Versicherungszeitraums erfolgen.

Kündigung:
Der Versicherungsvertrag kann vom Versicherungsnehmer oder der versicherten Person täglich zum Monatsende gekündigt werden. Er endet außerdem zum vereinbarten Versicherungsablauf, wenn die versicherte Person nicht ausreist, oder zum Ausreisezeitpunkt, wenn der Aufenthalt vorzeitig beendet wird. Auf Verlangen ist die Nichtausreise oder die vorzeitige Beendigung des Aufenthaltes innerhalb von zwei Wochen nachzuweisen.

Hinweis: Mit Klick auf den Link gelangen Sie direkt zum Online-Buchungsformular des Versicherers.

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Hilfe im Schadenfall & Notfallkontakt

Bei einem medizinischen Notfall oder Schadenfall finden Sie hier die wichtigsten Kontaktdaten Ihres Versicherers. So erhalten Sie schnell Unterstützung und wissen, an wen Sie sich wenden können.

  • Versicherer: Würzburger Versicherungs-AG
  • Postanschrift: Bahnhofstraße 11, 97070 Würzburg
  • E-Mail: info@wuerzburger.com
  • Telefon: 0931 2795 0
  • 24-h-Notruf-Hotline: +49 931 2795 250

Unsicher, ob der Sondertarif passt?

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu unserem Sondertarif und unterstützen Sie bei der Auswahl des passenden Versicherungsschutzes.

Fragen & Antworten zur ReisePolice GLOBETROTTER

Alles Wichtige auf einen Blick (FAQ)

Die ReisePolice GLOBETROTTER richtet sich an junge Reisende unter 35 Jahren, die sich vorübergehend im weltweiten Ausland bzw. Deutschland und dem Schengen-Raum aufhalten. Dazu zählen beispielsweise Studierende, Praktikanten, Au-pairs, Work & Traveller und Backpacker. Der Sondertarif eignet sich sowohl für private Reisen als auch für Bildungs- und Auslandsaufenthalte.