| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Risikoträger: | ARAG Versicherung |
| Tarifbezeichnung: | ARAG RKSE / RKSF |
| Produkt: | Reisekrankenversicherung |
| Vertragsart: | Jahresversicherung |
| Max. Reisedauer: | bis 56 Tage |
| Geltungsbereich: | weltweit (inkl. USA/CAN) |
| Reiseart: | Privat- und Geschäftsreisen |
| Altersgrenze: | nein |
| Selbstbehalt: | 0 € |
| Heimaturlaub: | nein |
| Krankenrücktransport: | medizinisch sinnvoll + vertretbar |
| Stiftung Warentest: | Gut (2,2) |
| Tarif | RKSE / RKSF |
|---|---|
| Ambulante Heilbehandlung | |
| Stationäre Heilbehandlung (einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten) | |
| Schmerzstillende Zahnbehandlung, notwendige Füllungen in einfacher Ausfertigung, auch provisorische Reparaturen von Zahnersatz | |
| Transport zum nächsterreichbaren medizinisch geeigneten Krankenhaus sowie notwendige Verlegungstransporte | |
| Rücktransport zum nächsterreichbaren geigneten Krankenhaus in Wohnortnähe, soweit medizinisch sinnvoll und vertretbar | |
| Arznei-, Heil und Verbandmittel | |
| Röntgendiagnostik | |
| Bestattung am Ort oder Überführungskosten bis | 10.250 € |
| Such-, Rettungs- oder Bergungskosten bis | 15.000 € |
| Alter | Reisedauer | Beitrag |
|---|---|---|
| 0 - 49 Jahre (50. Geb.) | bis 56 Tage | 15,00 € |
| ab 50 - 69 Jahre (70. Geb.) | bis 56 Tage | 28,00 € |
| ab 70 Jahre (70. Geb.) | bis 56 Tage | 45,00 € |
| Alter | Reisedauer | Beitrag |
|---|---|---|
| 0 - 49 Jahre (50. Geb.) | bis 56 Tage | 37,50 € |
| ab 50 - 69 Jahre (70. Geb.) | bis 56 Tage | 57,00 € |
Versicherbare Personen:
Versicherungsfähig sind Personen, deren ständiger Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Im Tarif RKSF sind nur Personen bis zum vollendeten 70. Lebensjahr versicherungsfähig. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland. Kein Versicherungsschutz besteht in der Bundesrepublik Deutschland und in den Ländern, in denen die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat.
Dauer des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz besteht für die ersten 56 Tage jeder vorübergehenden Auslandsreise, die von der versicherten Person innerhalb eines Versicherungsjahres angetreten werden. Endet das Versicherungsjahr während des Ausandsaufenthalts, besteht der Versicherungsschutz nur fort, wenn der Vertrag nicht gekündigt ist. Beginn und Ende einer jeden Auslandsreise sind vom Versicherungsnehmer auf Verlangen des Versicherers im Leistungsfall nachzuweisen.
Vertragslaufzeit:
Der Versicherungsvertrag wird vor Antritt der Reise für die Dauer eines Jahres abgeschlossen. Wird er nicht in Textform durch den Versicherungsnehmer bzw. schriftlich durch den Versicherer zum Ende eines Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat gekündigt, so verlängert er sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Versicherungsjahr.
Hinweis: Mit Klick auf den Link gelangen Sie direkt zum Online-Buchungsformular des Versicherers.
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