| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Risikoträger: | Concordia Versicherung |
| Tarifbezeichnung: | Concordia AKE / AKF |
| Produkt: | Reisekrankenversicherung |
| Vertragsart: | Jahresversicherung |
| Max. Reisedauer: | bis 6 Wochen |
| Geltungsbereich: | weltweit (inkl. USA/CAN) |
| Reiseart: | Privat- und Geschäftsreisen |
| Altersgrenze: | nein |
| Selbstbehalt: | 0 € |
| Heimaturlaub: | nein |
| Krankenrücktransport: | medizinisch sinnvoll + vertretbar |
| Stiftung Warentest: | Sehr gut (1,0) |
| Tarif | AKE / AKF |
|---|---|
| Ambulante ärztliche Behandlungen | |
| Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel | |
| Ärztlich verordnete Heilmittel (z.B. Inhalationen, Krankengymnastik, Massagen, Bäder, Packungen, Strahlen-, Wärme-, Licht- und sonstige physikalisch Behandlungen) | |
| Ärztlich verordnete Hilfsmittel (außer Sehhilfen und Hörgeräte) | |
| Stationäre Krankenhausbehandlung einschließlich Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung | |
| Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus, wenn ein minderjähriges Kind behandelt werden muss | |
| Transportkosten zum nächstgelegenen Krankenhaus bzw. nächsterreichbaren Arzt einschließlich Verlegungstransport | |
| Schmerzstillende Zahnbehandlungen, Zahnfüllungen in einfacher Ausführung | |
| Anfertigung von Provisorien sowie Reparaturen von bereits vorhandenen Inlays, Zahnersatz und Provisorien, um die Kaufähigkeit wieder herzustellen | |
| Behandlungen wegen Schwangerschaftskomplikationen, Fehlgeburt, Frühgeburt und medizinisch nowendigen Schwangerschaftsabbrüchen | |
| Krankenrücktransport aus dem Ausland (medizinisch notwendig) | |
| Kosten für eine mitversicherte Begleitperson | |
| Bestattungs- und Überführungskosten im Falle des Ablebens während des Auslandsaufenthaltes | |
| Betreuungskosten im Ausland für mitreisende minderjährige leibliche Kinder, Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder für längstens 4 Wochen | |
| Such-, Rettungs- und Bergungskosten | 5.000 € |
| Notrufservice (24-Stunden Notruf) | |
| Nachleistung im Ausland bis die versicherte Person die Rückreise ohne Gefährdung der Gesundheit antreten kann |
| Alter | Reisedauer | Beitrag |
|---|---|---|
| 0 - 64 Jahre (65. Geb.) | bis 6 Wochen | 12,00 € |
| ab 65 Jahre (65. Geb.) | bis 6 Wochen | 30,00 € |
| Alter | Reisedauer | Beitrag |
|---|---|---|
| 0 - 64 Jahre (65. Geb.) | bis 6 Wochen | 30,00 € |
| ab 65 Jahre (65. Geb.) | bis 6 Wochen | 75,00 € |
Versicherbare Personen:
In diesem Tarif können sich Personen versichern, die ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Dauer des Versicherungsschutzes:
Versicherungsschutz besteht für alle Reisen bis zu jeweils 6 Wochen. Dauert eine Reise länger, besteht Versicherungsschutz nur für die ersten 6 Wochen. Wenn das Versicherungsjahr während Ihrer Reise endet, dann besteht der Versicherungsschutz nur dann fort, wenn Ihre Versicherung nicht endet. Der Versicherungsschutz verlängert sich, wenn die versicherte Person nach 6 Wochen nicht zurückreisen kann, weil sie reise- oder transportunfähig ist (siehe AVB § 8).
Familiendefinition:
Familienangehörige sind Ehepartner, Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nach Lebenspartnerschaftsgesetz, Lebensgefährten sowie deren minderjährigen leiblichen Kinder, Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder. Alle Familienangehörigen müssen namentlich in der Anmeldung benannt sein und in einem gemeinsamen Haushalt leben. Pro Vertrag können höchstens 2 Erwachsene versichert werden. Die Familienangehörigen sind auch dann versichert, wenn sie allein verreisen.
Vertragslaufzeit:
Sie schließen mit der Concordia den Vertrag für ein Versicherungsjahr ab. Das Versicherungsjahr beträgt ein Jahr, gerechnet ab Versicherungsbeginn. Falls Sie die Laufzeit Ihrer Concordia Auslandskrankenversicherung bei Abschluss des Vertrages nicht von vornherein auf ein Versicherungsjahr begrenzt haben, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, wenn weder Sie noch wir ihn in Textform kündigen. Beide Seiten können jeweils zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen beschränkt werden. Die gesetzlichen Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Hinweis: Mit Klick auf den Link gelangen Sie direkt zum Online-Buchungsformular des Versicherers.
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