DKV Versicherung
Top-Tarif
DKV FamilyMed Tarif RDN Reisekrankenversicherung
Reisekrankenversicherung
ab
27,90 €
pro Jahr
Sie haben Fragen zum Onlineabschluss dieser Reiseversicherung? Das Team von ReisePolice.com berät Sie gern!
Tel. +49 351 8328830
(Mo.-Fr. 9-12 Uhr & 13-17 Uhr)
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Tarif:
für Deutsche im Ausland (Outgoing)Produkt:
Jahres-ReisekrankenversicherungEinzelpolice / Jahrespolice:
Jahresversicherung für beliebig viele ReisenReisedauer:
bis 8 Wochen pro ReiseGeltungsbereich:
weltweit inkl. USA & KanadaHeimaturlaub:
-Reiseart:
gültig für Privat- und GeschäftsreisenAltersgrenzen:
keine AltersbegrenzungSelbstbeteiligung:
ohne SelbstbehaltTesturteil:
Stiftung Warentest 2024 (sehr gut)Krankenrücktransport:
medizinisch sinnvoller & vertretbarer RücktransportZusatzleistungen:
-Abschlussfrist:
bis zum Abreisetag möglichVerlängerungsoption:
Automatische VertragsverlängerungZahlungsart:
jährlich per LastschriftBeitrag für Einzelperson / Familie / Senioren:
kein Angebot / ab 27,90 € / ab 88,90 € (> 70 Jahre)Mindestprämie:
-Leistungen im Überblick | DKV FamilyMed Tarif RDN |
---|---|
AUSLANDSREISE-KRANKENVERSICHERUNG | |
Selbstbeteiligung | ohne Selbstbehalt |
Ärztlich Behandlung durch Ärzte, Heilpraktiker, Chiropraktiker und Osteopathen | 100% |
Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel | 100% |
Ärztlich verordnete Heilmittel (Bäder, Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen, Heilgymnastik, Bestrahlungen und andere Anwendungen mit Strom) | 100% |
Ärztlich verordnete Hilfsmittel (ausgenommen Sehhilfen und Hörgeräte) | 100% |
Stationärer Krankenhausaufenthalt sowie notwendige Operationen (einschließlich Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung) | 100% |
COVID-19 Erkrankungen mitversichert | 100% |
weltweiter Versicherungsschutz bei Pandemien | 100% |
Versicherungsschutz bei bestehenden Reisehinweisen und –warnungen durch das Auswärtige Amt in allen Ländern der Welt | 100% |
Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankhaus (bei stationärer Behandlung eines versicherten minderjährigen Kindes) | 100% |
Schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen einschließlich notwendige Füllungen und provisorischer Zahnersatz in einfacher Ausführung | 100% |
Reparatur von vorhandenem Zahnersatz | 100% |
Such-, Rettungs- und Bergungskosten | 10.000 € |
Notwendiger Krankentransport zum nächst erreichbaren und aus medizinischer Sicht geeigneten Arzt oder Krankenhaus | 100% |
Einmalige Pauschale bei stat. Behandlung wg. schwerer Erkrankungen (u. A. Herzerkrankungen, bösartige Tumorerkrankungen, arterielle Gefäßerkrankungen) | 500 € |
Krankenrücktransport aus dem Ausland (medizinisch sinnvoll und vertretbar) | 100% |
Überführungs- und Bestattungskosten | 100% |
Telefonkosten für Anrufe beim DKV Reise-Notruf | 100% |
Notrufservice (24-Stunden Notruf) | 100% |
Nachleistung im Ausland bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit | 100% |
DKV FamilyMed Tarif RDN Auslandsreise-Krankenversicherung | |||||
---|---|---|---|---|---|
Tarifvariante | Max. Reisedauer | Selbstbehalt | Alter | Jahresbeitrag | Geltungsbereich |
Familie | 8 Wochen | nein | bis 64 J. | 27,90 € | Weltweit (inkl. USA / Kanada) |
65 - 69 J. | 53,90 € | ||||
ab 70 J. | 88,90 € |
Für den Vertragsabschluss beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Versicherbare Personen:
Versicherungsfähig sind Personen, deren gewöhnlicher Aufenthalt bei Abschluss der Versicherung in Deutschland liegt. Bei der Einzelversicherung sind die namentlich im Versicherungsschein genannten Personen versichert.
Familiendefinition: Bei der Familienversicherung sind Sie und Ihr in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehe- oder Lebenspartner versichert. Mitversichert sind auch Ihre und dessen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Zu den Kindern zählen auch Stiefkinder, Adoptivkinder und Pflegekinder. In der Familienversicherung gilt: Vollendet ein mitversichertes Kind das 25. Lebensjahr, führt die DKV dessen Versicherung als Einzelversicherung fort. Es gilt der dann gültige Beitrag. Dies gilt nur, wenn der DKV das Kind vor Vollendung des 25. Lebensjahres mit Name und Geburtsdatum gemeldet wurde und die DKV Ihnen die Mitversicherung des Kindes durch eine gesonderte Mitteilung bestätigt hat. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, gilt: Die Versicherung eines mitversicherten Kindes endet mit Vollendung des 25. Lebensjahres.
Dauer des Versicherungsschutzes:
Versicherungsschutz besteht für die ersten 8 Wochen jeder Auslandsreise. Er endet mit Ablauf der 8. Woche eines Aufenthalts im Ausland. Dies gilt auch für Versicherungsfälle, die bei Ablauf des Schutzes noch andauern. Dauert ein leistungspflichtiger Versicherungsfall bei Beendigung noch an, gilt: Wir leisten bei nachgewiesener Transportunfähigkeit weiter. Wir leisten dann bis die Transportfähigkeit wieder hergestellt ist.
Vertragslaufzeit:
Der Vertrag wird für die Dauer eines Jahres abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend jeweils um ein Jahr. Dies gilt nicht, wenn Sie oder die DKV kündigen. Sie oder die DKV können zum Ende eines Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die Kündigung muss in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen.
Versicherbare Personen:
Versicherungsfähig sind Personen, deren gewöhnlicher Aufenthalt bei Abschluss der Versicherung in Deutschland liegt. Bei der Einzelversicherung sind die namentlich im Versicherungsschein genannten Personen versichert.
Familiendefinition: Bei der Familienversicherung sind Sie und Ihr in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehe- oder Lebenspartner versichert. Mitversichert sind auch Ihre und dessen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Zu den Kindern zählen auch Stiefkinder, Adoptivkinder und Pflegekinder. In der Familienversicherung gilt: Vollendet ein mitversichertes Kind das 25. Lebensjahr, führt die DKV dessen Versicherung als Einzelversicherung fort. Es gilt der dann gültige Beitrag. Dies gilt nur, wenn der DKV das Kind vor Vollendung des 25. Lebensjahres mit Name und Geburtsdatum gemeldet wurde und die DKV Ihnen die Mitversicherung des Kindes durch eine gesonderte Mitteilung bestätigt hat. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, gilt: Die Versicherung eines mitversicherten Kindes endet mit Vollendung des 25. Lebensjahres.
Dauer des Versicherungsschutzes:
Versicherungsschutz besteht für die ersten 8 Wochen jeder Auslandsreise. Er endet mit Ablauf der 8. Woche eines Aufenthalts im Ausland. Dies gilt auch für Versicherungsfälle, die bei Ablauf des Schutzes noch andauern. Dauert ein leistungspflichtiger Versicherungsfall bei Beendigung noch an, gilt: Wir leisten bei nachgewiesener Transportunfähigkeit weiter. Wir leisten dann bis die Transportfähigkeit wieder hergestellt ist.
Vertragslaufzeit:
Der Vertrag wird für die Dauer eines Jahres abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend jeweils um ein Jahr. Dies gilt nicht, wenn Sie oder die DKV kündigen. Sie oder die DKV können zum Ende eines Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die Kündigung muss in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen.