| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Risikoträger: | HanseMerkur Reiseversicherung AG |
| Tarifbezeichnung: | HanseMerkur RK Touristik |
| Produkt: | Reisekrankenversicherung |
| Vertragsart: | Einmalversicherung |
| Max. Reisedauer: | bis 365 Tage |
| Geltungsbereich: | weltweit (inkl. USA/CAN) |
| Reiseart: | Privat- und Geschäftsreisen |
| Altersgrenze: | nein |
| Selbstbehalt: | 0 € |
| Heimaturlaub: | nein |
| Krankenrücktransport: | medizinisch sinnvoll + vertretbar |
| Stiftung Warentest: | Sehr gut (0,6) |
| Tarif | RK Touristik |
|---|---|
| Ambulante Behandlung beim Arzt | |
| Stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus | |
| Schmerzstillende Zahnbehandlungen, Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz | |
| Ärztlich verordnete Arznei-, Verbandmittel und Hilfsmittel | |
| Ärztlich verordnete Massagen, medizinischen Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik | |
| Suche, Rettung und Bergung bis | 15.000 € |
| Schwangerschaftskomplikationen, Frühgeburten | |
| Schwangerschaftsuntersuchungen und Entbindungen, wenn die Schwangerschaft während der Reise eintritt | |
| Notwendige Heilbehandlung des neugeborenen Kindes bei Frühgeburten im Reiseland | |
| Krankentransport zum nächsterreichbaren Arzt/Krankenhaus und zurück in die Unterkunft | |
| Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport | |
| Überführung oder Bestattung am Aufenthaltsort | |
| Begleitperson im Krankenhaus für minderjährige Kinder | |
| Betreuung minderjähriger Kinder, wenn die begleitenden Erwachsenen z. B. schwer erkranken | |
| Krankenbesuch wegen eines Krankenhausaufenthaltes des Versicherten, wenn der Aufenthalt länger als 5 Tage dauert | |
| zusätzliche Hotelübernachtungen versicherter Mitreisender, wenn die Reise wegen eines Krankenhausaufenthaltes unterbrochen oder verlängert werden muss, bis | 2.500 € |
| Zusätzliche Serviceleistungen | |
| Information über Ärzte vor Ort | |
| Informationsübermittlung zwischen Ärzten | |
| Arzneimittelversand | |
| Gepäckrückholung | |
| Psychologischer Beistand | |
| Medizinischer Dolmetsch-Service | |
| Aufwandsentschädigung | |
| Werden alle im Ausland angefallenen Heilbehandlungskosten vor Inanspruchnahme der HanseMerkur bei einem anderen Leistungsträger eingereicht, der sich an der Kostenerstattung beteiligt, zahlt die HanseMerkur über die Kostenerstattung hinaus: | |
| – bei stationärer Behandlung ein Krankenhaustagegeld für max. 14 Tage in Höhe von | 50 €/Tag |
| – bei ambulanter Behandlung einen Pauschalbeitrag in Höhe von | 25 € |
| Nachleistung | |
| Ist eine Rückreise der versicherten Person aufgrund einer Transportunfähigkeit nicht möglich, leistet die HanseMerkur über das vereinbarte Ende des Versicherungsschutzes hinaus bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit. |
| Alter | Reisedauer | Beitrag |
|---|---|---|
| 0 - 64 Jahre (65. Geb.) | bis 4 Tage | 10,00 € |
| bis 10 Tage | 19,00 € | |
| bis 17 Tage | 35,00 € | |
| bis 31 Tage | 59,00 € | |
| bis 45 Tage | 95,00 € | |
| bis 62 Tage | 149,00 € | |
| bis 93 Tage | 259,00 € | |
| ab 94 Tage | 3,90 €/Tag | |
| ab 65 Jahre (65. Geb) | bis 4 Tage | 29,00 € |
| bis 10 Tage | 59,00 € | |
| bis 17 Tage | 99,00 € | |
| bis 31 Tage | 169,00 € | |
| bis 45 Tage | 265,00 € | |
| bis 62 Tage | 399,00 € | |
| bis 93 Tage | 599,00 € | |
| ab 94 Tage | 13,50 €/Tag |
Versicherbare Personen:
Versicherungsfähig sind Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
Abschlussfrist:
Der Abschluss des Vertrages muss vor Antritt der Reise erfolgen. Der Vertrag und der Versicherungsschutz gelten trotz Zahlung der Prämie als nicht zustande gekommen, wenn Sie diese Fristen bei Abschluss des Vertrages nicht einhalten.
Geltungsbereich:
Der Schutz der Versicherung erstreckt sich auf Reisen im Ausland im vertraglich vereinbarten Geltungsbereich. Nicht als Ausland gilt das Staatsgebiet, in dem Sie einen Wohnsitz haben.
Der Aufenthalt verlängert sich:
Verlängert sich Ihr Auslandsaufenthalt, kann weiterer Versicherungsschutz nur durch eine Vertragsverlängerung innerhalb der Höchstversicherungsdauer gewährt werden, Der Antrag für die Verlängerung muss vor dem Ablauf des Versicherungsvertrages vorgelegt werden. Die Vertragsverlängerung gilt nur dann, wenn die HanseMerkur dieser ausdrücklich zustimmt! In diesem Fall sind Versicherungsfälle, die während der bisherigen Laufzeit des Vertrages eingetreten sind, weiterhin versichert.
Kündigung:
Sie können den Versicherungsschutz bei einer vorzeitigen Beendigung der Auslandsreise beenden. Bitte reichen Sie uns hierfür einen geeigneten Nachweis ein (z.B. ein Flugticket oder einen neuen Versicherungsnachweis). Ihr Vertrag wird in diesem Fall frühestens zu dem Zeitpunkt beendet, an dem wir oder die HanseMerkur über die vorzeitige Beendigung ihrer Reise Kenntnis erlangen. Zu viel gezahlte Prämien werden anteilig erstattet.
Hinweis: Mit Klick auf den Link gelangen Sie direkt zum Online-Buchungsformular des Versicherers.
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