| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Risikoträger: | Redion Versicherung |
| Tarifbezeichnung: | Redion Auslandsreisekrankenversicherung |
| Produkt: | Reisekrankenversicherung |
| Vertragsart: | Einmalversicherung |
| Max. Reisedauer: | bis 60 Tage |
| Geltungsbereich: | weltweit (inkl. USA/CAN) |
| Reiseart: | Privat- und Geschäftsreisen |
| Altersgrenze: | nein |
| Selbstbehalt: | 0 € |
| Heimaturlaub: | nein |
| Krankenrücktransport: | medizinisch sinnvoll + vertretbar |
| Tarif | AKV |
|---|---|
| Übernahme der anfallenden Kosten für Behandlungen (ambulant & stationär) und Arzneimittel, auch bei Zahnbehandlungen | |
| Kostenübernahme alternativer Behandlungsmethoden - in unbegrenzter Höhe. | |
| Organisation und Bezahlung des medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransportes | |
| Organisation und Bezahlung des Krankentransportes, zudem auch die Kosten für eine Begleitperson | |
| Kostenübernahme für die Wiederherstellung Ihrer Gesundheit nach Krankheit, Unfall oder einer Schwangerschaftskomplikation | |
| Kostenübernahme wenn Sie für die medizinische Behandlung im Ausland transportiert werden müssen | |
| Übernahme der Kosten wenn Sie aus dem Ausland nach Hause transportiert werden (Krankenrücktransporte, wenn medizinisch sinnvoll, bei medizinischer Unterversorgung oder bei langer Behandlungsdauer) | |
| Bei Krankenrücktransport und Todesfall 500 € Kostenpauschale für den Rücktransport des Tieres | |
| Überführung zur Bestattung in Deutschland oder für eine Bestattung im Ausland | |
| Übernahme der Kosten für die Behandlung frühgeborener Kinder | |
| Kostenübernahme für die Unterbringung einer Begleitperson für Kinder im Krankenhaus sowie für die Betreuung von Kindern, um die Sie sich nicht selbst kümmern können | |
| Übernahme Such-, Rettungs- und Bergungskosten | 15.000 € |
| Übernahme der Kosten für einen Krankenbesuch bei lebensbedrohlichem Zustand | |
| Reise-Assistance | |
| Impf- und Gesundheitsbestimmungen | |
| Informationen zur ärztlichen Versorgung in Ihrem Urlaubsland | |
| Empfehlung Deutsch- oder englischsprachige Arztpraxen vor Ort | |
| Erhältliche Arzneimittel | |
| Notfall-Assistance | |
| Kontaktherstellung und Informationsübermittlung zwischen behandelndem Arzt am Reiseort und Hausarzt | |
| Übersetzung ärztlicher Befunde und Therapiemaßnahmen | |
| Psychologische Ersthilfe | |
| Beratung bei psychischer Krise |
| Alter | Reisedauer | Beitrag |
|---|---|---|
| 0 - 64 Jahre (65 Geb.) | bis 60 Tage | 45,00 € |
| ab 65 - 74 Jahre (75. Geb.) | bis 60 Tage | 56,00 € |
| ab 75 Jahre (75. Geb.) | bis 60 Tage | 113,00 € |
| Alter | Reisedauer | Beitrag |
|---|---|---|
| 0 - 64 Jahre (65 Geb.) | bis 60 Tage | 65,00 € |
| ab 65 - 74 Jahre (75. Geb.) | bis 60 Tage | 82,00 € |
| ab 75 Jahre (75. Geb.) | bis 60 Tage | 163,00 € |
| Alter | Reisedauer | Beitrag |
|---|---|---|
| 0 - 64 Jahre (65 Geb.) | bis 60 Tage | 95,00 € |
| ab 65 - 74 Jahre (75. Geb.) | bis 60 Tage | 118,00 € |
| ab 75 Jahre (75. Geb.) | bis 60 Tage | 237,00 € |
Versicherbare Personen:
Versicherungsschutz besteht für Sie als Versicherungsnehmer und alle versicherten Personen, wenn Sie/sie Ihren/ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Abschlussfrist:
Die Versicherung muss vor Reiseantritt abgeschlossen werden.
Geltungsbereich:
Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Als Reise im Sinne der Versicherungsbedingungen gelten grundsätzlich alle privaten und beruflich veranlassten Reisen unabhängig vom Reiseziel. Fahrten zwischen Ihrem ständigen Wohnsitz und Ihrer Arbeitsstätte gelten nicht als Reise. Der Versicherungsschutz gilt nicht in den Ländern, in denen Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder als Arbeitnehmer gemeldet sind sowie in bestimmten sanktionierten Ländern.
Paar-/Familiendefinition:
Paartarif: Im Paartarif sind Sie selbst und Ihr Partner versichert. Als Partner gelten Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährten. Beide Personen müssen einen gemeinsamen Wohnsitz haben.
Familientarif: Als Familie gelten 1 oder 2 erwachsene Personen und bis zu 7 Personen unter 28 Jahren. Dies ist unabhängig davon, ob diese miteinander verwandt sind oder einen gemeinsamen Wohnsitz haben.
Der Aufenthalt verlängert sich:
Die Auslandskrankenversicherung ist nicht verlängerbar. Der Versichrungsschutz kann sich verlängern, wenn Sie Ihre Heimreise unverschuldet nicht antreten können. Voraussetzung für den Beginn des Versicherungsschutzes ist, dass Sie die Prämie rechtzeitig und vollständig bezahlt haben.
Kündigung:
Sie müssen nicht kündigen. Der Versicherungsvertrag endet automatisch 60 Tage nach Reisebeginn.
Hinweis: Mit Klick auf den Link gelangen Sie direkt zum Online-Buchungsformular des Versicherers.
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