FAQ - HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Antworten auf oft gestellte Fragen (FAQ)
Für einen gültigen Versicherungsschutz muss bei Buchung ein gemeldeter Wohnsitz in Deutschland bestehen. Nach Rücksprache mit dem Versicherer kann dieser für die Dauer der Reise abgemeldet werden. Voraussetzung ist der Abschluss vor Reiseantritt für den gesamten, geplanten Reisezeitraum. Dabei gelten die Ausreise von Deutschland als erster sowie die Rückreise/Einreise nach Deutschland als letzter Tag des Auslandaufenthalts. Die ReisePolice TOURIST kann nicht als Anschlussversicherung an eine bestehende Vorversicherung gebucht werden.
Bei Versicherungsverträgen von mindestens sechsmonatiger Dauer besteht Versicherungsschutz auch bei einer vorübergehenden Rückkehr in das Heimatland. Der Versicherungsschutz im Heimatland ist begrenzt auf maximal vier Wochen für alle Heimatlandaufenthalte je Versicherungsjahr. Als Versicherungsjahr gilt dabei ein Zeitraum von zwölf Monaten gerechnet ab Versicherungsbeginn. Beginn und Ende einer jeden Reise in das Heimatland während der Vertragslaufzeit sind von Dir auf Verlangen des Versicherers im Leistungsfall nachzuweisen. Die Dauer des jeweiligen Heimaturlaubes ist im Leistungsfall gegenüber der Versicherung nachzuweisen, zum Beispiel mit Flug-/ Zug- oder Bustickets.
Nein! Eine Buchung der ReisePolice TOURIST ist nach Reisebeginn leider nicht mehr möglich.
Ja, mitreisende Familienangehörige können ebenfalls versichert werden. Mit nur einer Buchung können mehrere Personen gemeinsam einen Vertrag abschließen. Dabei wird für jeden Reisenden eine eigene Prämie entsprechend seines Alters berechnet.
In beiden Fällen benötigen wir von Ihnen eine kurze formlose Änderungsmitteilung per Email. Sollte die Reise gar nicht erst angetreten werden, wird der Vertrag storniert und Sie erhalten Ihre bereits verauslagte Versicherungsprämie zurück.
Wenn sich Ihre Reisedaten geändert haben, ist es wichtig, dass Sie uns dies schnellstmöglich vor Reiseantritt mitteilen. Der Versicherer passt den Versicherungsschutz auf Ihre neuen Reisedaten an.
Wenn sich Ihre Reisedaten geändert haben, ist es wichtig, dass Sie uns dies schnellstmöglich vor Reiseantritt mitteilen. Der Versicherer passt den Versicherungsschutz auf Ihre neuen Reisedaten an.
Ja! Sie können den Versicherungsschutz bei einer vorzeitigen Beendigung der Auslandsreise beenden. Bitte reichen Sie uns hierfür einen geeigneten Nachweis ein (z.B. ein Flugticket oder einen neuen Versicherungsnachweis). Ihr Vertrag wird in diesem Fall frühestens zu dem Zeitpunkt beendet, an dem wir oder die HanseMerkur über die vorzeitige Beendigung ihrer Reise Kenntnis erlangen. Zu viel gezahlte Prämien werden anteilig erstattet.
Wenn der Aufenthalt länger als geplant dauert, kann ein formloser Antrag auf Versicherungsverlängerung gestellt werden. Hier reicht eine Email! Die Verlängerung muss vor Ende der ursprünglich vereinbarten Dauer schriftlich gestellt und seitens des Versicherers zugestimmt werden. Versichert sind bei einem Anschlussvertrag nur Fälle bzw. Krankheiten und deren Folgen, die NACH Abschluss neu eintreten!
Ob Sie für medizinisch notwendige Behandlungskosten in Vorkasse treten müssen, hängt davon ab, welche Leistungen Sie im Ausland in Anspruch nehmen und in welchem Reiseland Sie sich befinden. Werden Sie beispielsweise zur stationären Behandlung ins Krankenhaus eingeliefert, weil eine Operation notwendig ist, stellt der Versicherer nach Prüfung des Sachverhaltes eine Kostenübernahme aus. Im Falle einer stationären Behandlung kontaktieren Sie bitte immer vorab die 24-Stunden-Notrufnummer.
Bei Auftreten eines kleineren Schadenfalles im Ausland, zum Beispiel bei Krankheit, zahlen Sie kleinere Rechnungen (Richtwert bis 500 Euro) bitte vorerst selbst und reichen diese nachher im Original per Post beim Versicherer ein. Beachten Sie bitte, dass für die Auszahlung von Versicherungsleistungen weitere Unterlagen erforderlich sind und mitgesandt werden müssen. Welche dies konkret sind teilen wir Ihnen gern mit.
Bei Auftreten eines kleineren Schadenfalles im Ausland, zum Beispiel bei Krankheit, zahlen Sie kleinere Rechnungen (Richtwert bis 500 Euro) bitte vorerst selbst und reichen diese nachher im Original per Post beim Versicherer ein. Beachten Sie bitte, dass für die Auszahlung von Versicherungsleistungen weitere Unterlagen erforderlich sind und mitgesandt werden müssen. Welche dies konkret sind teilen wir Ihnen gern mit.
Bitte melden Sie einen Schaden unverzüglich dem Versicherer! Unternehmen Sie dabei alles Vertretbare, was eine Vergrößerung des Schadens verhindert. Zeigen Sie zum Beispiel Brand-, Diebstahl- und Vandalismusschäden der zuständigen Polizeibehörde an und lassen sich diese Anzeige bestätigen. Sammeln Sie alle Unterlagen, die mit dem Schaden in Zusammenhang stehen (u.a. Fotos von der unveränderten Schadenstelle, Kostenvorschläge, Atteste, Rechnungen, Heil- und Hilfsmittelverordnungen, Medikamentenbelege und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen).
Um eine genaue Auskunft über den Schadenfall geben zu können, ist die Beantwortung folgender Fragen hilfreich: Wer hat den Schaden verursacht? Wer war am Schaden beteiligt - Zeugen, Geschädigte, Verletzte? Was ist genau passiert? Wann und wo hat sich der Schadenfall ereignet bzw. wann haben Sie das erste Mal vom Schaden Kenntnis genommen? Wie kam es zu dem Schaden?
Einen Schaden melden Sie, unter Angabe der Vertragsnummer, direkt beim Versicherer, der HanseMerkur Reiseversicherung AG!
>> Zur Schadenmeldung
Um eine genaue Auskunft über den Schadenfall geben zu können, ist die Beantwortung folgender Fragen hilfreich: Wer hat den Schaden verursacht? Wer war am Schaden beteiligt - Zeugen, Geschädigte, Verletzte? Was ist genau passiert? Wann und wo hat sich der Schadenfall ereignet bzw. wann haben Sie das erste Mal vom Schaden Kenntnis genommen? Wie kam es zu dem Schaden?
Einen Schaden melden Sie, unter Angabe der Vertragsnummer, direkt beim Versicherer, der HanseMerkur Reiseversicherung AG!
>> Zur Schadenmeldung
Für Personen, die bereits schon einmal mit der Auslandskrankenversicherung ReisePolice TOURIST versichert waren und nun eine weitere Reise starten, ist Folgendes zu beachten: Sofern für die versicherte Person bereits ein Vertrag <b>nach diesem Tarif</b> bestanden hat, ist der Abschluss eines erneuten Vertrages nach diesem Tarif erst nach einer mindestens 2-monatigen Aufenthaltsdauer in der Bundesrepublik Deutschland möglich.
Hinweis: Ein Neuabschluss aus dem Ausland heraus ist nicht möglich!
Hinweis: Ein Neuabschluss aus dem Ausland heraus ist nicht möglich!