ReisePolice VISUM

Leistungen, Prämien & Online-Abschluss

Alle wichtigen Tarifinformationen zur ReisePolice VISUM auf einen Blick – kompakt und detailliert.

Tarifübersicht

Merkmal Angabe
Risikoträger: Würzburger Versicherungs-AG
Tarifbezeichnung: ReisePolice VISUM
Produkt: Incoming-Gästeversicherung
Vertragsart: Einmalversicherung
Max. Reisedauer: bis 365 Tage
Geltungsbereich: Deutschland, EU und EWR einschließlich Schweiz
Reiseart: Privat- und Geschäftsreisen
Altersgrenze: nein
Selbstbehalt: 0 €
Zusatzbausteine: Reise-Haftpflicht, Reise-Unfall optional
Heimaturlaub: -
Krankenrücktransport: medizinisch sinnvoll + vertretbar

Incoming-Reisekrankenversicherung

TarifReisePolice VISUM
Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
Ambulante ärztliche Heilbehandlung
Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz
Ärztliche Heilbehandlungen einschließlich durch Beschwerden hervorgerufene, medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen
Medizinisch notwendige Heilbehandlungen wegen Fehlgeburt sowie medizinisch Schwangerschaftsabbrüche
Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt)
Ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
Stationäre Heilbehandlungen einschließlich unaufschiebbarer Operationen und Operationsnebenkosten
Kostenübernahme für ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik
Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmitteln und Behandlungen (ambulant und stationär)
Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
Notwendige Heilbehandlung des neugeborenen Kindes bei einer Frühgeburt sofern dieses über den Vertrag mitversichert wird50.000 €
Anschaffung von Herzschrittmachern oder Prothesen, die aufgrund von Unfall oder Erkrankung, die während der Reise auftreten und erstmals notwendig werden um die Transportfähigkeit zu gewährleisten
Kostenersatz für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus, wenn ein mitversichertes minderjähriges Kind stationär behandelt werden muss
Erstattung von Mehraufwendungen für die durch die Überführung bei Tod einer versicherten Person in das Inland entstehenden Kosten
Erstattung der Kosten im Falle einer Bestattung am Sterbeort bis zur Höhe der Überführungskosten
Krankenbesuch einer der versicherten Person nahestehenden Person zum Ort des Krankenhausaufenthaltes der VP und von dort zurück zum Wohnort
Such-, Rettungs- und Bergungskosten5.000 €
Transport zur stationären Behandlung in das nächst erreichbare geeignete Krankenhaus
Transport mit Rettungsdiensten in das nächst erreichbare Krankenhaus, wenn sich eine stationäre Behandlung im Nachhinein als nicht erforderlich erweist und die weitere Behandlung ambulant erfolgt
Kosten für die Betreuung des minderjährigen Kindes, welches die Reise allein fortsetzen oder abbrechen muss (sofern alle Betreuungspersonen oder die einzige an der Reise teilnehmende Betreuungsperson des mitreisenden minderjährigen Kindes die Reise aufgrund von Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung nicht planmäßig beenden kann)
Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Rücktransport
Kostenübernahme für den medizinischen Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen
Kostenübernahme für eine mitversicherte Begleitperson (sofern medizinisch notwendig)
Organisation und Übernahme der Mehrkosten der Rückholung des Reisegepäcks, sofern alle mitversicherten erwachsenen Personen zurücktransportiert wurden oder verstorben sind
Leistungen der Assistance
Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland
Informationen über Krankenhäuser im Urlaubsland
Kostenübernahmeerklärung vor Ort (Krankenrücktransport, Reise- und Überführungskosten u. a.)
Auskünfte über Impfvorschriften/-empfehlungen für das geplante Urlaubsland
Informationen über Visa- und Zollbestimmungen
Übermittlung von Nachrichten an die Familie bzw. Firma des Versicherten bei Erkrankung im Ausland
Vermittlung ärztlicher Betreuung
Informationen über Klimaverhältnisse
Informationen über Devisenbestimmungen
Notfall-Service
24-Stunden-Hotline
Erstattung der nachgewiesenen Telefonkosten für Anrufe bei der Assistance-Hotline je Versicherungsfall durch die Würzburger bis 50 €
Anschaffung von Herzschrittmachern oder Prothesen, die aufgrund von Unfällen oder Erkrankungen, die während der Reise auftreten und erstmals notwendig werden
Kostenübernahmeerklärung vor Ort (Krankenrücktransport, Reise- und Überführungskosten u. a.)
Organisation der medizinischen Hilfsleistungen
Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland
Informationen über Krankenhäuser im Ausland
Übermittlung von Nachrichten an die Familie bzw. Firma des Versicherten bei Erkrankung im Ausland
Organisation in Abstimmung mit dem Hausarzt der versicherten Person von abhandengekommenen ärztlich verordneten Arzneimitteln, sofern diese während der Reise abhanden gekommen und gleichwertige Arzneimittel am Aufenthaltsort nicht erhältlich sind

Zusatzschutz (optional)

TarifReisePolice VISUM
Reise-Unfallversicherung
im Todesfall15.000 €
im Invaliditätsfall (ab 90% Invalidität Verdopplung der Invaliditätsleistung)30.000 €
Bergungskosten5.000 €
Reise-Haftpflichtversicherung
Deckungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden3.000.000 €

Einzelperson - Deutschland, EU & EWR - Beitrag pro Tag

Incoming-Reisekrankenversicherung
TarifReisedauerBeitrag
0 - 64 Jahre (65. Geb.)1.- 365. Tag1,60 €
ab 65 - 74 Jahre (75. Geb.)1.- 365. Tag4,50 €
ab 75 Jahre (75. Geb.)1.- 365. Tag6,50 €

Einzelperson - Deutschland, EU & EWR - Beitrag pro Tag

Zusatzschutz (optional)
TarifReisedauerBeitrag
0 - 74 Jahre (75. Geb.)1.- 365. Tag0,35 €
Nur in Verbindung mit einer Incoming-Reisekrankenversicherung buchbar.

Versicherbare Personen:
Es sind Personen versicherbar, die keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.

Abschlussfrist:
Der Vertrag muss vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen, die erst nach Antritt einer Auslandsreise abgeschlossen werden, besteht Versicherungsschutz erst mit Antritt einer neuen Auslandsreise. Für Reisen nach Deutschland kann der Vertrag auch innerhalb von 10 Tagen nach Einreise der versicherten Person in Deutschland abgeschlossen werden. Der ergänzende Abschluss der ReisePolice VISUM als Verlängerung einer bereits bestehenden Incoming-Krankenversicherung ist nicht möglich.

Geltungsbereich:
Der Versicherungsschutz gilt in den Ländern der EU einschließlich Liechtenstein, Schweiz, Norwegen und Island.

Der Aufenthalt verlängert sich:
Anschlussversicherungen innerhalb der Höchstversicherungsdauer (365 Tage) sind nach Zustimmung des Versicherers möglich.

Kündigung:
Der Vertrag kann vorzeitig auf Beantragung zum Tag der Ausreise beendet werden; die zuviel eingezogene Prämie wird erstattet.
Wird die Beendigung nachträglich gemeldet, ist dem Risikoträger ein geeigneter Nachweis (z. B. Flugticket, neuer Versicherungsnachweis) über das Ende der Reise einzureichen.

Hinweis: Mit Klick auf den Link gelangen Sie direkt zum Online-Buchungsformular des Versicherers.

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Hilfe im Schadenfall & Notfallkontakt

Bei einem medizinischen Notfall oder Schadenfall finden Sie hier die wichtigsten Kontaktdaten Ihres Anbieters. So erhalten Sie schnell Unterstützung und wissen, an wen Sie sich wenden können.

  • Anbieter: ReisePolice
  • Postanschrift: c/o Mathias Jensch Versicherungsmakler GmbH & Co. KG, Radeberger Str. 24, 01099 Dresden
  • E-Mail: kundenservice@reisepolice.com
  • 24-h-Notruf-Hotline: +49 931 2795 250

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