| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Risikoträger: | Würzburger Versicherungs-AG |
| Tarifbezeichnung: | Würzburger TravelSecure AR-365 |
| Produkt: | Reisekrankenversicherung |
| Vertragsart: | Einmalversicherung |
| Max. Reisedauer: | bis 365 Tage |
| Geltungsbereich: | weltweit (+/- USA/CAN) |
| Reiseart: | Privat- und Geschäftsreisen |
| Altersgrenze: | nein |
| Selbstbehalt: | 0 € |
| Zusatzbausteine: | Reise-Unfall / -Haftpflicht optional |
| Heimaturlaub: | nein |
| Krankenrücktransport: | medizinisch sinnvoll + vertretbar |
| Stiftung Warentest: | Sehr gut (1,5) |
| Tarif | AR-365 |
|---|---|
| Ambulante Heilbehandlung beim Arzt | |
| Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort | |
| Schmerzstillende Zahnbehandlungen und notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, Reparaturen von Inlays und Zahnersatz sowie provisorischen Zahnersatz | |
| Ärztliche Heilbehandlungen einschließlich durch Beschwerden hervorgerufene, medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen und Schwangerschaftskomplikationen, Heilbehandlungen wegen Fehlgeburt sowie medizinische Schwangerschaftsabbrüche | |
| Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt) | |
| Ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen | |
| Stationäre ärztliche Heilbehandlungen einschließlich unaufschiebbarer Operationen und Operationsnebenkosten | |
| Kostenübernahme für ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik | |
| Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmitten und Behandlungen (ambulant und stationär) | |
| Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles | |
| Im Ausland notwendige Heilbehandlung des neugeborenen Kindes bei einer Frühgeburt sofern dieses über die Würzburger versichert wird bis max. | 50.000 € |
| Anschaffung von Herzschrittmachern oder Prothesen, die aufgrund von Unfällen oder Erkrankungen, die während der Reise auftreten und erstmals notwendig werden | |
| Begleitperson im Krankenhaus, wenn ein mitversichertes minderjähriges Kind stationär behandelt werden muss | |
| Arzneimittelversand | |
| Überführung oder Bestattung | |
| Hin- und Rückreisekosten für einen Krankenbesuch einer der versicherten Person nahestehenden Person zum Ort des Krankenhausaufenthaltes | |
| Ersatzweises Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Kostenerstattung für stationäre Behandlung | 30 €/Tag |
| Erstattung von Such-, Rettungs- und Bergungskosten, wenn die versicherte Person aufgrund eines Unfalles oder Todes gerettet oder geborgen werden muss, bis max. | 15.000 € |
| Krankentransport zur stationären Behandlung | |
| Betreuung des minderjährigen Kindes, welches die Reise allein fortsetzen oder abbrechen muss | |
| Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen & vertretbaren Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tage | |
| Kostenübernahme für eine mitversicherte Begleitperson (sofern medizinisch notwendig) | |
| Rückholung des Reisegepäcks, sofern alle mitversicherten erwachsenen Personen zurücktransportiert wurden oder verstorben sind | |
| Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland | |
| Informationen über Krankenhäuser im Urlaubsland | |
| Kostenübernahmeerklärung vor Ort (Krankenrücktransport, Reise- und Überführungskosten u. a.) | |
| Auskünfte über Impfvorschriften/-empfehlungen für das geplante Urlaubsland | |
| Informationen über Visa- und Zollbestimmungen | |
| Übermittlung von Nachrichten an die Familie bzw. Firma des Versicherten bei Erkrankung im Ausland | |
| Vermittlung ärztlicher Betreuung | |
| Informationen über Klimaverhältnisse | |
| Informationen über Devisenbestimmungen | |
| 24-Stunden-Hotline | |
| Erstattung der nachgewiesenen Telefonkosten für Anrufe bei der Assistance-Hotline je Versicherungsfall durch die Würzburger bis zu | 50 € |
| Tarif | AR-365 |
|---|---|
| Reise-Unfallversicherung | |
| Versicherungssumme | |
| - im Todesfall (bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) | 15.000 € |
| - im Invaliditätsfall (mit Progressionsstaffel 350 %) | 30.000 € |
| Bergungskosten | 5.000 € |
| Reise-Haftpflichtversicherung | |
| Deckungssumme | |
| - für Personen- und Sachschäden (pauschal) | 3.000.000 € |
| Alter | Reisedauer | Beitrag |
|---|---|---|
| 0 - 64 Jahre (65. Geb.) | 1. - 365. Tag | 1,85 € |
| ab 65 - 74 Jahre (75. Geb.) | 1. - 365. Tag | 4,40 € |
| ab 75 Jahre (75. Geb.) | 1. - 365. Tag | 5,50 € |
| Alter | Reisedauer | Beitrag |
|---|---|---|
| 0 - 64 Jahre (65. Geb.) | 1. - 365. Tag | 3,30 € |
| ab 65 - 74 Jahre (75. Geb.) | 1. - 365. Tag | 9,90 € |
| ab 75 Jahre (75. Geb.) | 1. - 365. Tag | 16,50 € |
| Alter | Reisedauer | Beitrag |
|---|---|---|
| Ohne Altersbegrenzung | 1. - 365. Tag | 0,35 € |
Versicherbare Personen:
Versicherbar sind Personen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Nicht versicherbar sind körperlich tätige Personen. Körperlich tätige Personen gemäß der Bedingungen sind Personen, die folgende Tätigkeiten als Beruf während der Auslandsreise ausüben:
• Berufssportler
• Artisten
• Bauarbeiter
• Bergmänner
• Berufssoldaten
• Berufstaucher
• Dompteure
• Fensterputzer
• Feuerwehrmänner
• Hochseefischer
• Journalist / Reporter
• Metzger
• Offshorearbeiter
• Prostituierte
• Pornodarsteller
• Pyrotechniker
• Sicherheitskräfte
• Spreng- und Räumungspersonal sowie Munitionssuchtrupps
• Stuntmen
• Waldarbeiter
• Zerleger
Abschlussfrist:
Den Vertrag müssen Sie bis einen Tag vor Antritt der Reise abschließen.
Geltungsbereich:
Der Versicherungsschutz gilt für Auslandsreisen im vertraglich vereinbarten Geltungsbereich. Als Ausland definiert die Würzburger Versicherung jedes Land außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, in dem Sie keinen ständigen Wohnsitz haben.
Der Aufenthalt verlängert sich:
Sollte sich Ihr Aufenthalt im Ausland verlängern, können Sie die Verlängerung der Versicherung über die ursprünglich geplante Dauer hinaus formlos per E-Mail beantragen - maximal jedoch bis zum Erreichen der Höchstversicherungsdauer. Die Höchstversicherungsdauer beträgt 365 Tage. Der Anschlussvertrag muss vor Ende der vereinbarten Dauer beantragt werden und bedarf der Zustimmung des Versicherers.
Kündigung:
Ihr Vertrag endet mit der Beendigung Ihrer Reise, spätestens zum vereinbarten Versicherungsende. Sie können die Reisekrankenversicherung auch bei einer vorzeitigen Beendigung der Auslandsreise beenden. Hierfür wird ein Rückreisenachweis oder Nachweis einer anderweitigen Versicherung im In- oder Ausland benötigt. Zu viel gezahlte Prämien werden anteilig erstattet.
Hinweis: Mit Klick auf den Link gelangen Sie direkt zum Online-Buchungsformular des Versicherers.
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