Würzburger Versicherung
Würzburger Incoming Versicherung
Besucherversicherung
Tel. +49 351 8328830
(Mo.-Fr. 9-12 Uhr & 13-17 Uhr)
Tarif:
Reiseschutz für ausländische Gäste & BesucherProdukt:
Incoming-BesucherversicherungEinzelpolice / Jahrespolice:
Einmalversicherung für eine ReiseReisedauer:
bis 365 TageGeltungsbereich:
gültig für DE, LI, CH, NO, IS & EU-StaatenHeimaturlaub:
-Reiseart:
gültig für PrivatreisenAltersgrenzen:
keine AltersbegrenzungSelbstbeteiligung:
ohne SelbstbehaltTesturteil:
-Krankenrücktransport:
medizinisch sinnvoller & vertretbarer RücktransportZusatzleistungen:
Reisehaftpflicht & Reiseunfall optionalAbschlussfrist:
innerhalb von 10 Tagen nach Einreise in Deutschland, EU, Schweiz und Liechtenstein.Verlängerungsoption:
mit Vertragsverlängerung innerhalb der HöchstversicherungsdauerZahlungsart:
einmalig per Lastschrift / KreditkarteBeitrag für Familien / Senioren:
kein Angebot / ab 4,50 € (> 65-74 J.) pro TagMindestprämie:
10 TageLeistungen im Überblick | AR 365 |
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INCOMING-AUSLANDSREISE-KRANKENVERSICHERUNG | |
Selbstbeteiligung im Versicherungsfall | kein Selbstbehalt |
Geltungsbereich | EU einschließlich Liechtenstein, Schweiz, Norwegen und Island |
Reisedauer max. | 365 Tage |
Heilbehandlungskosten | |
Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort | |
Ambulante ärztliche Heilbehandlung | |
Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz | |
Ärztliche Heilbehandlungen einschließlich durch Beschwerden hervorgerufene, medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen und Schwangerschaftskomplikationen, Heilbehandlungen wegen Fehlgeburt sowie medizinisch Schwangerschaftsabbrüche | |
Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt) | |
Ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen | |
Stationäre ärztliche Heilbehandlungen einschließlich unaufschiebbarer Operationen und Operationsnebenkosten | |
Kostenübernahme für ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik | |
Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmitteln und Behandlungen (ambulant und stationär) | |
Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles | |
Im Ausland notwendige Heilbehandlung des neugeborenen Kindes bei einer Frühgeburt sofern dieses über die Würzburger versichert wird bis max. | 50.000 € |
Anschaffung von Herzschrittmachern oder Prothesen, die aufgrund von Unfällen oder Erkrankungen, die während der Reise auftreten und erstmals notwendig werden um die Transportfähigkeit zu gewährleisten | |
Kostenersatz für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus, wenn ein mitversichertes minderjähriges Kind stationär behandelt werden muss | |
Organisation in Abstimmung mit dem Hausarzt der versicherten Person von abhandengekommenen ärztlich verordneten Arzneimitteln, sofern diese während der Reise abhanden gekommen und gleichwertige Arzneimittel am Aufenthaltsort nicht erhältlich sind | |
Erstattung von Mehraufwendungen für die durch die Überführung bei Tod einer versicherten Person in das Inland entstehenden Kosten | |
Erstattung der entstehenden Kosten im Falle einer Bestattung am Sterbeort bis max. zur Höhe der Aufwendungen, die bei einer Überführung angefallen wären | |
Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt der versicherten Person organisiert die Würzburger einen Krankenbesuch einer der versicherten Person nahestehenden Person zum Ort des Krankenhausaufenthaltes und von dort zurück zum Wohnort. Übernahme der hierbei anfallenden Kosten der Hin- und Rückreise | |
Erstattung von Such-, Rettungs- und Bergungskosten, wenn die versicherte Person aufgrund eines Unfalles gerettet oder geborgen werden muss bis max. | 5.000 € |
Erstattung der Kosten für den Transport zur stationären Behandlung in das nächst erreichbare geeignete Krankenhaus, sowie den Transport mit Rettungsdiensten in das nächst erreichbare Krankenhaus, wenn sich eine stationäre Behandlung im Nachhinein als nicht erforderlich erweist und die weitere Behandlung ambulant erfolgt | |
Erstattung der Kosten für die Betreuung des minderjährigen Kindes, welches die Reise allein fortsetzen oder abbrechen muss (sofern alle Betreuungspersonen oder die einzige an der Reise teilnehmende Betreuungsperson des mitreisenden minderjährigen Kindes die Reise aufgrund von Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung nicht planmäßig beenden kann) | |
Rücktransport | |
Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Rücktransport | |
Kostenübernahme für den medizinischen Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen | |
Kostenübernahme für eine mitversicherte Begleitperson (sofern medizinisch notwendig) | |
Organisation und Übernahme der Mehrkosten der Rückholung des Reisegepäcks, sofern alle mitversicherten erwachsenen Personen zurücktransportiert wurden oder verstorben sind | |
Leistungen der Assistance | |
Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland | |
Informationen über Krankenhäuser im Urlaubsland | |
Kostenübernahmeerklärung vor Ort (Krankenrücktransport, Reise- und Überführungskosten u. a.) | |
Auskünfte über Impfvorschriften/-empfehlungen für das geplante Urlaubsland | |
Informationen über Visa- und Zollbestimmungen | |
Übermittlung von Nachrichten an die Familie bzw. Firma des Versicherten bei Erkrankung im Ausland | |
Vermittlung ärztlicher Betreuung | |
Informationen über Klimaverhältnisse | |
Informationen über Devisenbestimmungen | |
Notfall-Service | |
24-Stunden-Hotline | |
Erstattung der nachgewiesenen Telefonkosten für Anrufe bei der Assistance-Hotline je Versicherungsfall durch die Würzburger bis zu | 50,00 € |
Anschaffung von Herzschrittmachern oder Prothesen, die aufgrund von Unfällen oder Erkrankungen, die während der Reise auftreten und erstmals notwendig werden um die Transportfähigkeit zu gewährleisten | |
Organisation in Abstimmung mit dem Hausarzt der versicherten Person von abhandengekommenen ärztlich verordneten Arzneimitteln, sofern diese während der Reise abhanden gekommen und gleichwertige Arzneimittel am Aufenthaltsort nicht erhältlich sind | |
Kostenübernahmeerklärung vor Ort (Krankenrücktransport, Reise- und Überführungskosten u. a.) | |
Organisation der medizinischen Hilfsleistungen | |
Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland | |
Informationen über Krankenhäuser im Ausland | |
Übermittlung von Nachrichten an die Familie bzw. Firma des Versicherten bei Erkrankung im Ausland | |
Optional buchbar | |
REISE-UNFALLVERSICHERUNG | AR 365 |
Selbstbeteiligung im Versicherungsfall | Ohne SB |
im Todesfall | 15.000 € |
im Invaliditätsfall (ab 90% Invalidität Verdopplung der Invaliditätsleistung) | 30.000 € |
Bergungskosten | 5.000 € |
REISE-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG | AR 365 |
Selbstbeteiligung im Versicherungsfall | Ohne SB |
Deckungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden | 3.000.000 € |
Tarifvariante | max. Reisedauer | Alter | Selbstbehalt | Tagesprämie | Geltungsbereich |
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Reisekrankenversicherung | 365 Tage | bis 65 J. | nein | 1,60 € | gültig in Deutschland, allen EU-Ländern, Schweiz und Liechtenstein |
ab 65-74 J. | 4,50 € | ||||
ab 75 J. | 6,50 € | ||||
Reiseunfall- und Haftpflichtversicherung* | 365 Tage | 0 bis 75 J. | nein | 0,35 € |
* Nur in Verbindung mit einer Auslandsreisekrankenversicherung buchbar.
Für den Vertragsabschluss beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Versicherbarer Personenkreis:
Es sind Personen versicherbar, die keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.
Geltungsbereich:
Der Versicherungsschutz gilt in den Ländern der EU einschließlich Liechtenstein, Schweiz, Norwegen und Island.
Vertragsverlängerung:
Verlängerungen innerhalb der Höchstversicherungsdauer sind nach Zustimmung des Versicherers möglich.
Vorzeitige Beendigung:
Der Vertrag kann vorzeitig auf Beantragung zum Tag der Ausreise beendet werden; die zuviel eingezogene Prämie wird erstattet.
Wird die Beendigung nachträglich gemeldet, ist dem Risikoträger ein geeigneter Nachweis (z.B. Flugticket, neuer Versicherungsnachweis) über das Ende der Reise einzureichen.
Abschlusshinweise:
Der Vertrag muss vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen, die erst nach Antritt einer Auslandsreise abgeschlossen werden, besteht Versicherungsschutz erst mit Antritt einer neuen Auslandsreise. Für Reisen nach Deutschland kann der Vertrag auch innerhalb von 10 Tagen nach Einreise der versicherten Person in Deutschland abgeschlossen werden. Der ergänzende Abschluss der ReisePolice VISITOR als Verlängerung einer bereits bestehenden Incoming-Krankenversicherung ist nicht möglich.
Zahlweise:
Die Zahlung der Prämie kann monatlich, jährlich oder einmalig per Bankeinzug, Kreditkarte oder PayPal erfolgen.