BDAE Versicherung
BDAE (EXPAT FLEXIBLE) Auslandskrankenversicherung
Auslandskrankenversicherung
Fragen zu dieser Reiseversicherung?
Tel. 0351 / 8328830 (Mo. - Fr. 9.00 bis 12.00 Uhr & 13.00 bis 17.00 Uhr)
Tarif:
für Deutsche im Ausland / Ausländer im AuslandProdukt:
Langzeit AuslandskrankenversicherungEinzelpolice / Jahrespolice:
Einmalversicherung für eine ReiseReisedauer:
bis 60 Monate (5 Jahre)Geltungsbereich:
weltweit - eingeschränkt für USA, Kanada, SchweizHeimaturlaub:
bis 90 Tage pro Vers.-jahr; max. 60 Tage am StückReiseart:
gültig für Privat- & GeschäftsreisenAltersgrenzen:
bis 66 JahreSelbstbeteiligung:
ohne SelbstbehaltTesturteil:
-Krankenrücktransport:
medizinisch notwendiger RücktransportZusatzleistungen:
-Abschlussfrist:
jederzeitZahlungsart:
monatlich, jährlich oder einmalig per Lastschrift / KreditkarteBeitrag für Familien / Senioren:
kein AngebotMindestprämie:
-Leistungen im Überblick | EXPAT FLEXIBLE |
---|---|
AUSLANDSREISE-KRANKENVERSICHERUNG | BASIS |
Selbstbeteiligung im Versicherungsfall | ohne SB |
ambulante Behandlungen | 100% |
stationäre Behandlungen | 100% |
Arznei-, Verband- und Heilmittel | 100% |
zahnmedizinische Behandlungen | 100% |
Krankentransport | 100% |
Repatriierungen (Rücktransport) pro Schadenereignis bis zu | 250.000 € |
Überführung im Todesfall bis zu | 10.000 € |
medizinisch notwendige Anschlussheilbehandlungen | |
Optional |
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ZUSATZ-MODUL | PLUS |
Zahnersatz | 60% |
Hilfsmittel in einfacher Ausfertigung und deren Reparaturkosten pro Versicherungsjahr | bis 80%, max. 1.000 € |
ambulante Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen | 100% |
Sehhilfen pro Versicherungsjahr | 50 € |
Zusätzliche Leistungen zu den individuellen Vertragsleistungen |
|
Versicherungsschutz im Heimatland möglich | |
Assistance-Leistungen (z. B. mehrsprachige 24-h-Notfallrufnummer) | |
weltweite Patienten-Rechtsschutzversicherung |
Tarif für | Tarif | Reisedauer | Alter | Selbstbehalt | Monatsbeitrag | Geltungsbereich |
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Einzelperson | EXPAT FLEXIBLE BASIS | bis 5 Jahre | bis 66 J. | nein | 105,00 € | Weltweit (USA + Kanada + Schweiz eingeschränkt) (einschl. Versicherungsschutz für bis zu 42 Tage bei Aufenthalten in den USA, Kanada und der Schweiz) |
Einzelperson (Zusatz-Modul) |
EXPAT FLEXIBLE PLUS | bis 5 Jahre | bis 66 J. | nein | 47,00 € | |
Einzelperson | EXPAT FLEXIBLE BASIS | bis 5 Jahre | bis 66 J. | nein | 425,00 € | Weltweit (USA + Schweiz eingeschränkt) (Versicherungsschutz für bis zu 42 Tage bei Aufenthalten in den USA und der Schweiz und bis 365 Tage bei Aufenthalten in Kanada) |
Einzelperson (Zusatz-Modul) |
EXPAT FLEXIBLE PLUS | bis 5 Jahre | bis 66 J. | nein | 143,00 € |
Wir bieten Ihnen auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Produkte. Daher erhalten Sie neben einem Basis-Paket EXPAT FLEXIBLE BASIS das Zusatz-Modul EXPAT FLEXIBLE PLUS.
Für den Vertragsabschluss beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Versicherbarer Personenkreis:
Versicherungsberechtigte natürliche Personen oder von versicherungsberechtigten juristischen Personen gemeldete natürliche Personen und jeweils deren Familienangehörige, sofern Versicherungsfähigkeit gegeben ist. Das höchstversicherbare Alter beträgt 66 Jahre. Der Versicherungsschutz endet automatisch spätestens mit Ablauf des Monats, bevor die versicherte Person 67 Jahre alt wird.
Familiendefinition: Als Familienangehörige gelten in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner und Kinder.
Geltungsbereich:
Die versicherte Person hat für vorübergehende Aufenthalte außerhalb der Länder, in denen sie einen gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz hat, weltweiten Versicherungsschutz unter Beachtung von VB Teil I, § 1 und VB Teil II, Punkt B1. Eingeschränkter Versicherungsschutz besteht für Aufenthalte in den USA und der Schweiz:
Bei Wahl des Geltungsbereichs „weltweit außer USA, Kanada, Schweiz“ besteht Versicherungsschutz für urlaubs- oder berufsbedingte Aufenthalte in den USA, Kanada und der Schweiz für maximal 42 Tage pro Versicherungsjahr. Der Versicherungsschutz besteht jedoch frühestens nach 60 Tagen, gerechnet ab dem in der Versicherungsbestätigung bezeichneten Versicherungsbeginn. Der Versicherungsschutz ist begrenzt auf akut auftretenden Behandlungsbedarf. Für Krankheiten, deren Behandlung bereits vor der Einreise feststand, besteht kein Versicherungsschutz. Für Behandlungen, die über den 42. Tag hinaus notwendig werden, wird nicht geleistet. Der Aufenthalt ist vor Einreise beim Versicherer anzuzeigen. Beginn und Ende des Aufenthaltes sind auf Verlangen nachzuweisen.
Bei Wahl des Geltungsbereichs „weltweit außer USA, Schweiz“ besteht Versicherungsschutz für urlaubs- oder berufsbedingte Aufenthalte in den USA und der Schweiz für maximal 42 Tage pro Versicherungsjahr. Der Versicherungsschutz besteht jedoch frühestens nach 60 Tagen, gerechnet ab dem in der Versicherungsbestätigung bezeichneten Versicherungsbeginn.
Der Versicherungsschutz ist begrenzt auf akut auftretenden Behandlungsbedarf. Für Krankheiten, deren Behandlung bereits vor der Einreise feststand, besteht kein Versicherungsschutz. Für Behandlungen, die über den 42. Tag hinaus notwendig werden, wird nicht geleistet. Der Aufenthalt ist vor Einreise beim Versicherer anzuzeigen. Beginn und
Ende des Aufenthaltes sind auf Verlangen nachzuweisen.
Versicherungsschutz im Heimatland:
Für urlaubs- oder berufsbedingte Aufenthalte deutscher Staatsbürger in Deutschland besteht Versicherungsschutz für maximal 60 Tage am Stück. Insgesamt besteht Versicherungsschutz für maximal 90 Tage pro Versicherungsjahr. Der Versicherungsschutz besteht jedoch frühestens nach 60 Tagen, gerechnet ab dem in der Versicherungsbestätigung bezeichneten Versicherungsbeginn. Beginn und Ende des Aufenthaltes sind auf Verlangen nachzuweisen.
Abschlusshinweise:
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem in der Versicherungsbestätigung genannten Zeitpunkt, und nicht vor Beginn des Aufenthaltes im angegebenen Hauptaufenthaltsland. Als Versicherungsjahr gilt der 01.01. bis 31.12. eines Jahres.
Kündigung:
Das Versicherungsverhältnis kann für versicherte Personen jederzeit vom Versicherungsberechtigten oder der versicherten Person gekündigt werden. Es endet dann mit dem Ablauf des auf die Kündigung folgenden Monats.
Covid-19:
Der Versicherungsschutz gilt im Ausland auch bei Reisewarnungen.