BDAE Versicherung
Auslandskrankenversicherung Expat PRIVATE PREMIUM für Auswanderer und Globetrotter
Auslandskrankenversicherung
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Tel. 0351 / 8328830 (Mo. - Fr. 9.00 bis 12.00 Uhr & 13.00 bis 17.00 Uhr)
Tarif:
für Privatpersonen im AuslandProdukt:
Langzeit AuslandskrankenversicherungEinzelpolice / Jahrespolice:
Einmalversicherung für eine ReiseReisedauer:
unbegrenzt (max. bis 66 Jahre)Geltungsbereich:
weltweit ohne USA & Kanada & SchweizHeimaturlaub:
bis 179 Tage pro Vers.-jahr; max. 60 Tage am StückReiseart:
gültig für Privat- & GeschäftsreisenAltersgrenzen:
bis zum 66. Lebensjahr buchbarSelbstbeteiligung:
wahlweise mit / ohne Selbstbehalt buchbarTesturteil:
-Krankenrücktransport:
medizinisch notwendiger RücktransportZusatzleistungen:
-Abschlussfrist:
jederzeitZahlungsart:
monatlich, jährlich oder einmalig per Lastschrift / KreditkarteBeitrag für Familien / Senioren:
kein AngebotMindestprämie:
-Leistungen im Überblick | EXPAT PRIVATE PREMIUM |
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AUSLANDSREISE-KRANKENVERSICHERUNG | |
ambulante Behandlungen | 100% |
stationäre Behandlungen: Unterbringung als Privatpatient im Einbetteinzelzimmer | 100% |
Arznei-, Verband- und Heilmittel | 100% |
zahnmedizinische Behandlungen | 100% |
Zahnersatz | 90% |
ambulante Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen | 100% |
allgemeine Check-ups pro Jahr Vertragslaufzeit bis max. | 300 € |
Reiseschutzimpfungen pro Jahr Vertragslaufzeit bis | 250 € |
Schwangerschaft und Entbindung | 100% |
Hilfsmittel und deren Reparaturkosten pro Versicherungsjahr | bis 80%, max. 2.000 € |
Sehhilfen: alle drei Versicherungsjahre | 600 € |
Psychotherapie: für ambulante Behandlungen pro Versicherungsjahr | bis 80%, max. 2.000 € |
Psychotherapie: für stationäre Behandlungen pro Vertragslaufzeit | max. 30 Tage |
Krankentransport | 100% |
Repatriierungen pro Schadenereignis bis zu | 250.000 € |
Überführung im Todesfall bis zu | 10.000 € |
medizinisch notwendige Anschlussheilbehandlungen | |
Zusätzliche Leistungen zu den individuellen Vertragsleistungen |
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Versicherungsschutz im Heimatland möglich | |
Assistance-Leistungen (z. B. mehrsprachige 24-h-Notfallrufnummer) | |
weltweite Patienten-Rechtsschutzversicherung |
Tarif für | Tarif | Reisedauer | Alter | Selbstbehalt | Monatsbeitrag | Geltungsbereich |
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Einzelperson | EXPAT PRIVATE PREMIUM |
unbegrenzt (max. bis 66 J.) |
bis 11 J. | ohne SB | 261,00 € | Weltweit außer USA + Kanada + Schweiz (einschl. Versicherungsschutz für bis zu 42 Tage bei Aufenthalten in den USA, Kanada und der Schweiz) |
unbegrenzt (max. bis 66 J.) |
bis 49 J. | 346,00 € | ||||
unbegrenzt (max. bis 66 J.) |
ab 50 J. | 381,00 € | ||||
unbegrenzt (max. bis 66 J.) |
bis 11 J. | 500 € je Versicherungsjahr | 679,00 € | Weltweit außer USA + Schweiz (einschl. Versicherungsschutz für bis zu 42 Tage bei Aufenthalten in den USA und der Schweiz und bis zu 365 Tage bei Aufenthalten in Kanada) |
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unbegrenzt (max. bis 66 J.) |
bis 49 J. | 850,00 € | ||||
unbegrenzt (max. bis 66 J.) |
ab 50 J. | 1.238,00 € |
Für den Vertragsabschluss beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Versicherbarer Personenkreis:
Versicherungsberechtigte natürliche Personen oder von versicherungsberechtigten juristischen Personen gemeldete natürliche Personen und jeweils deren Familienangehörige, sofern Versicherungsfähigkeit gegeben ist. Das höchstversicherbare Alter beträgt 66 Jahre. Der Versicherungsschutz endet automatisch spätestens mit Ablauf des Monats, bevor die versicherte Person 67 Jahre alt wird.
Familiendefinition: Als Familienangehörige gelten in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner und Kinder.
Geltungsbereich:
Die versicherte Person hat für vorübergehende Aufenthalte außerhalb der Länder, in denen sie einen gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz hat, weltweiten Versicherungsschutz unter Beachtung von VB Teil I, § 1 und VB Teil II, Punkt B1. Eingeschränkter Versicherungsschutz besteht für Aufenthalte in den USA und der Schweiz:
Bei Wahl des Geltungsbereichs „weltweit außer USA, Kanada, Schweiz“ besteht Versicherungsschutz für urlaubs- oder berufsbedingte Aufenthalte in den USA, Kanada und der Schweiz für maximal 42 Tage pro Versicherungsjahr. Der Versicherungsschutz besteht jedoch frühestens nach 60 Tagen, gerechnet ab dem in der Versicherungsbestätigung bezeichneten Versicherungsbeginn. Der Aufenthalt ist vor Einreise beim Versicherer anzuzeigen. Beginn und Ende des Aufenthaltes sind auf Verlangen nachzuweisen.
Versicherungsschutz im Heimatland:
Für urlaubs- oder berufsbedingte Aufenthalte deutscher Staatsbürger in Deutschland besteht Versicherungsschutz für maximal 60 Tage am Stück. Insgesamt besteht Versicherungsschutz für maximal 179 Tage pro Versicherungsjahr. Beginn und Ende des Aufenthaltes sind auf Verlangen nachzuweisen.
Abschlusshinweise:
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem in der Versicherungsbestätigung genannten Zeitpunkt, und nicht vor Beginn des Aufenthaltes im angegebenen Hauptaufenthaltsland. Als Versicherungsjahr gilt der 01.01. bis 31.12. eines Jahres.
Kündigung:
Das Versicherungsverhältnis kann für versicherte Personen jederzeit vom Versicherungsberechtigten oder der versicherten Person gekündigt werden. Es endet dann mit dem Ablauf des auf die Kündigung folgenden Monats.