ERGO Reiseversicherung
ERGO Reiseversicherung Ergänzungs-Schutz Covid-19
COVID19-Zusatzversicherung
Tel. +49 351 8328830
(Mo.-Fr. 9-12 Uhr & 13-17 Uhr)
Tarif:
für Deutsche im Ausland (Outgoing)Reiseabbruch:
abhängig von bestehender HauptversicherungEinzelpolice / Jahrepolice:
Einmalversicherung für eine ReiseReisedauer:
bis 365 TageGeltungsbereich:
weltweit (mit USA & Kanada)Reiseart:
gültig für Privat- und GeschäftsreisenAltersgrenzen:
keine AltersbegrenzungSelbstbeteiligung:
abhängig von bestehender HauptversicherungVersicherungssumme:
gemäß versichertem Reisepreis der HauptversicherungRisikoträger:
ERGO Reiseversicherung AGVoraussetzung:
Ergänzung zu bestehender Hauptversicherung inkl. Reiserücktrittversicherung (und/oder Reiseabbruch) bei ERGO ReiseversicherungAbschlussfrist:
Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich. Werktage sind Montag bis Samstag.Zahlungsart:
einmalig per Latschrift, Kreditkarte oder PayPalMindestprämie:
4,00 €Leistungen im Überblick | Ergänzungs-Schutz Covid-19 |
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Der Ergänzungs-Schutz Covid-19 ist ein Ergänzungs-Baustein, für alle Reiseversicherungen, die eine Reiserücktrittsversicherung beinhalten. Den Baustein können Sie entweder zu einer bereits bei ERGO Reiseversicherung bestehenden Hauptversicherung oder einer neu zu buchenden ERGO Reiseversicherung abschließen. | |
Selbstbeteiligung: | |
Bei der Wahl des Tarifs (mit oder ohne Selbstbeteiligung) ist die Hauptversicherung ausschlaggebend. Wenn Ihre bei der ERGO RV bestehende Hauptversicherung eine Selbstbeteiligung enthält, müssen Sie für den Ergänzungs-Schutz Covid-19 ebenfalls den Tarif mit Selbstbeteiligung abschließen. Die Höhe der Selbstbeteiligung ist in den Versicherungsbedingungen Ihrer Hauptversicherung geregelt. | |
Versicherte Ereignisse: | |
Sie haben Ihre Reise mit einer bei uns abgeschlossenen Einmal- oder Jahres-Versicherung mit Reiserücktritts-Versicherung (Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung) abgesichert? Mit dem Ergänzungs-Schutz Covid-19 besteht in allen Sparten dieser Hauptversicherung Versicherungsschutz trotz einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund von Covid-19. | |
Zudem haben Sie in der Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung Ihrer Hauptversicherung Versicherungsschutz in diesen Fällen: |
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- Erkrankung oder Tod aufgrund von Covid-19 | |
- persönliche und individuell von einer Behörde angeordnete Quarantänemaßnahme | |
- persönliche und individuelle Verweigerung der Beförderung durch berechtigte Dritte | |
- persönliche und individuelle Verweigerung der Einreise durch berechtigte Dritte | |
- zusätzliche Unterkunftskosten aufgrund einer persönlichen und individuell von einer Behörde angeordneten Quarantänemaßnahme, wenn die Reise nicht wie geplant fortgesetzt werden kann - pro Person bis max. | 5.000 € |
Die Leistungsvoraussetzungen (versicherte Gründe) Ihrer Hauptversicherung gelten als Grundlage und sind in den den Versicherungsbedingungen dort geregelt. | |
Nicht versicherte Ereignisse: | |
Nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind beispielsweise Kosten aufgrund von generell angeordneten Quarantäne-Maßnahmen, die nicht nur Sie persönlich betreffen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen. |
Den vollständigen Versicherungsumfang entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen.
Einmalbeitrag: | Ergänzungs-Schutz Covid-19 für eine einzelne Reise pro Einzelperson / Familie / Paar / Objekt(e) | |
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alle Reisearten und Verkehrsmittel, Welt, jedes Alter | ||
Reisepreis in € | mit Selbstbeteiligung | ohne Selbstbeteiligung |
bis 500 € | 4,00 € | 9,00 € |
bis 1.000 € | 7,00 € | 15,00 € |
bis 2.000 € | 12,00 € | 25,00 € |
bis 3.000 € | 17,00 € | 34,00 € |
über 3.000 € bis 20.000 € |
0,6% vom Reisepreis | 1,2% vom Reisepreis |
Der Tarif gilt für bis zu 9 Personen, die zusammen verreisen, unabhängig von Verwandtschaftsverhältnis und Alter.
Für den Vertragsabschluss beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Reiseart:
gültig für alle Reisearten / Verkehrsmittel
Sichere Fahrt - Auto/Bus/Bahn
Gültigkeit:
Der Versicherungsvertrag gilt für eine einzelne Reise. Es erfolgt keine automatische Verlängerung. Es gelten die Versicherungsbedingungen des Hauptversicherungsvertrages, soweit nichts Abweichendes in den Versicherungsbedingungen dieses Ergänzungs-Schutz geregelt ist.
Voraussetzungen:
Der Ergänzungs-Schutz Covid-19 gilt nicht alleine. Voraussetzung ist der Abschluss einer ERGO Reiseversicherung-Hauptversicherung, die eine Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung enthält. Der Ergänzungsschutz kann auch zu einer bei der ERGO Reiseversicherung bereits bestehenden Hauptversicherung inkl. Reiserücktritts-Versicherung (RRV und/oder RAB) hinzugebucht werden. Anderenfalls besteht kein Versicherungsschutz. Die Hauptversicherung darf nicht bei einem Fremdversicherer abgeschlossen worden sein!
Selbstbeteiligung:
Bei der Wahl des Tarifs ist die Hauptversicherung ausschlaggebend.
Beispiel: Ist in der Hauptversicherung, zu der der Ergänzungs-Schutz Covid-19 abgeschlossen wird, keine Selbstbeteiligung vereinbart, ist auch der Ergänzungstarif Covid-19 ohne Selbstbeteiligung zu wählen. Im Tarif mit Selbstbeteiligung richtet sich die Höhe der Selbstbeteiligung nach den Regelungen der Hauptversicherung.
Versicherte Personen:
Die Versicherung ist für alle Einzelpersonen, Familien, Paare oder Objektbuchungen geeignet. Als Paar gelten zwei Erwachsene. Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, und Kinder bis einschließlich 25 Jahre. Kinder sind eigene Kinder, Enkelkinder und bis zu fünf sonstige mitreisende Kinder. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen. Alle versicherten Personen sind namentlich aufzuführen.
Für alleinreisende versicherte Personen gilt die gesamte Versicherungssumme. Alleinreisende Kinder, die nicht eigene Kinder oder Enkelkinder sind, sind nicht versichert.
Der Tarif gilt für bis zu 9 Personen, die zusammen verreisen, unabhängig von Verwandtschaftsverhältnis und Alter.
Abschlusshinweis:
Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich. Neu: Werktage sind Montag-Samstag
Wichtig für Inhaber einer ERGO Jahresreiseversicherung: Sie können den Ergänzungs-Schutz Covid-19 nur für jeweils eine Reise abschließen. Sofern Sie mehrere Reisen im Jahr unternehmen, die alle mit dem Ergänzungs-Schutz Covid-19 abgesichert sein sollen, müssen Sie für jede Reise einzeln den Ergänzungs-Schutz abschließen. Bitte beachten Sie hier die Abschlussfrist!
Reisewarnung:
Versicherungsschutz besteht in allen Sparten der Hauptversicherung auch bei Reisewarnung aufgrund von Covid-19.
Somit gewährt der Ergänzungs-Schutz Covid-19 auch dann Versicherungsschutz, wenn zum Zeitpunkt der Einreise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund von Covid-19 vorliegt.
Was ist nicht versichert:
- generell ausgesprochene Quarantänemaßnahmen, z.B. für alle Einreisenden aus einem bestimmten Gebiet
- Einreiseverweigerung bei der Grenzkontrolle aufgrund allgemeiner Einreisebeschränkungen
- Rücktritt aufgrund einer Reisewarnung
- Kosten für Tests und Nachweise vor der Ausreise bzw. zur Einreise bei Rückkehr