HanseMerkur Versicherung
HanseMerkur Corona-Reiseschutz
COVID19-Zusatzversicherung
Tel. +49 351 8328830
(Mo.-Fr. 9-12 Uhr & 13-17 Uhr)
Tarif:
für Deutsche im Ausland (Outgoing)Reiseabbruch:
abhängig von bestehender HauptversicherungEinzelpolice / Jahrepolice:
Einmalversicherung für eine ReiseReisedauer:
bis 45 TageGeltungsbereich:
weltweit (mit USA & Kanada)Reiseart:
gültig für Privat- und GeschäftsreisenAltersgrenzen:
keine AltersbegrenzungSelbstbeteiligung:
abhängig von bestehender HauptversicherungVersicherungssumme:
bis 15.000 € ReisepreisRisikoträger:
HanseMerkur Reiseversicherung AGVoraussetzung:
Ergänzung zu bestehender Hauptversicherung inkl. Reiserücktrittversicherung (und/oder Reiseabbruch) bei HanseMerkur ReiseversicherungAbschlussfrist:
Die Reise-Rücktrittsversicherung müssen Sie bis 30 Tage vor Reisebeginn oder spätestens bis zum 3. Werktag nach der Reisebuchung abschließen. Für die Reiseabbruch-Versicherung muss der Abschluss vor Antritt der Reise für deren gesamte Dauer erfolgen.Zahlungsart:
einmalig per Lastschrift / KreditkarteMindestprämie:
5,00 €Leistungen im Überblick | Corona-Reiseschutz |
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Die Corona-Zusatzabsicherung ist eine Ergänzung zu einer bestehenden Hauptversicherung beim Versicherer, die eine Reiserücktrittsversicherung und/oder Reiseabbruchversicherung beinhalten. Es gilt zu beachten, dass jede nachfolgend aufgeführte Versicherung nur dann relevant ist, wenn diese auch in der abgeschlossenen Hauptversicherung enthalten ist. | |
CORONA-SCHUTZ - REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG | |
Selbstbeteiligung | ohne Selbstbehalt |
Versicherte Ereignisse: | |
Ein versichertes Ereignis liegt vor, wenn bei Ihnen oder bei einer Risikoperson ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vorliegt und aus diesem Grund | |
- eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z.B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z.B. Verordnung) erforderlich wird oder | |
- am Tag der Hinreise (Reisebeginn) die Beförderung oder das Betreten des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal, Vermieter) verweigert wird. | |
Leistungen bei Reiserücktritt aus versichertem Grund: | |
Bei Nichtantritt der Reise | |
- Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten | |
- Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung | |
Bei verspätetem Reiseantritt | |
- Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten | |
- Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen | |
Bei Umbuchung der Reise | |
- Ersatz der Umbuchungskosten | |
CORONA-SCHUTZ - REISEABBRUCHVERSICHERUNG (URLAUBSGARANTIE) | |
Selbstbeteiligung | ohne Selbstbehalt |
Versicherte Ereignisse: | |
Ein versichertes Ereignis liegt vor, wenn bei Ihnen oder bei einer Risikoperson ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vorliegt und aus diesem Grund | |
- eine Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z.B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z.B. Verordnung) erforderlich wird oder | |
- am Tag der Rückreise (Reiseende) die Beförderung durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal, Vermieter) verweigert wird. | |
Leistungen bei Reiseabbruch aus versichertem Grund: | |
Bei Reiseabbruch | |
- Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird. | |
- Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird. | |
- Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten. | |
Bei verspäteter Rückreise | |
- Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten. | |
- Erstattung der zusätzlichen Kosten für die Unterkunft bis zur Höhe der Versicherungssumme, mindestens jedoch bis zu | 2.500 € |
Den vollständigen Versicherungsumfang entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen.
Einmalbeitrag: | Corona-Reiseschutz - Reiserücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie |
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bis 45 Tage, weltweit | |
Reisepreis bis | je Einzelperson / Familie / Objekt |
400 € | 5,00 € |
1.000 € | 9,00 € |
2.000 € | 15,00 € |
3.000 € | 19,00 € |
4.000 € | 25,00 € |
5.000 € | 35,00 € |
7.500 € | 49,00 € |
10.000 € | 59,00 € |
12.500 € | 99,00 € |
15.000 € | 129,00 € |
Für den Vertragsabschluss beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Reiseart:
gültig für alle Reisearten – auch Geschäftsreisen sowie Schiffsreisen
Gültig für:
Einzelperson, Familie, Objekt
für Gruppen kann kein Corona-Reiseschutz abgeschlossen werden
Voraussetzungen:
Die Corona-Zusatzabsicherung ist eine Ergänzung zu einer bestehenden Hauptversicherung beim Versicherer, die eine Reiserücktrittsversicherung und/oder Reiseabbruchversicherung beinhalten. Es gilt zu beachten, dass die Leistungen des Corona-Zusatzschutzes abhängig von Ihrer bestehenden Hauptversicherung bei der HanseMerkur sind.
Beispiel: Ihre Hauptversicherung beinhaltet nur die Reiserücktrittsversicherung ohne Reiseabbruch, so bestehen bei Abschluss des Corona-Reiseschutzes auch nur die Leistungen für die Reiserücktrittsversicherung.
Maximaler Reisepreis / Mietpreis je Reise:
10.000 €
Risikopersonen:
- Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht haben. Versichert sind bis zu 6 Personen (bei Familienprämien nicht mehr als 2 Familien) untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht haben.
-Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Abschlusshinweis:
Der Abschluss des Coronaschutzes sollte möglichst gleich bei Reisebuchung zusammen mit einer Rücktrittsversicherung erfolgen.
Der Corona-Reiseschutz muss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 30 Tage oder weniger, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgen.
Wenn Sie über eine Jahresversicherung der HanseMerkur verfügen, sollten Sie den Corona-Reiseschutz jeweils bis 30 Tage vor Reisebeginn oder spätestens bis zum 3. Werktag nach Ihrer Reisebuchung zusätzlich abschließen.
Bitte beachten Sie, dass Sie den Coronaschutz nur zusätzlich zu einer Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur für dieselbe Reise abschließen können.
Reisewarnung:
Der Corona-Reiseschutz bietet bei versicherten Ereignissen auch dann Versicherungsschutz, wenn für das jeweilige Reiseland oder die jeweilige Reiseregion vor Reisebeginn eine coronabedingte (Covid-19) Reisewarnung des Auswärtigen Amtes Deutschlands besteht.
Aber, beachten Sie bitte:
Eine Reisewarnung stellt im Rahmen der Reise-Rücktrittsversicherung und der der Urlaubsgarantie kein versichertes Ereignis dar. Bei einer Stornierung aufgrund einer Reisewarnung sollte Sie vorab Kontakt mit Ihrem Veranstalter oder Ihrer Buchungsstelle aufnehmen und eine Umbuchung prüfen.
Vertragslaufzeit:
Der Versicherungsvertrag gilt für eine einzelne Reise. Es erfolgt keine automatische Verlängerung.