UKV Versicherung
UKV GesundheitGLOBAL (Optimal) Auslandsversicherung
Auslandskrankenversicherung
Tel. +49 351 8328830
(Mo.-Fr. 9-12 Uhr & 13-17 Uhr)
Tarif:
für Deutsche im Ausland (Outgoing)Produkt:
Langzeit AuslandskrankenversicherungEinzelpolice / Jahrespolice:
Einmalversicherung für eine ReiseReisedauer:
bis 5 JahreGeltungsbereich:
weltweit mit / ohne HochpreisländerHeimaturlaub:
bis 6 Wochen pro Jahr mitversichertReiseart:
gültig für alle ReiseartenAltersgrenzen:
keine AltersbegrenzungSelbstbeteiligung:
ohne SelbstbehaltTesturteil:
Stiftung Warentest 2023 (gut)Krankenrücktransport:
medizinisch sinnvoller & vertretbarer RücktransportZusatzleistungen:
-Abschlussfrist:
bis zum Abreisetag möglichVerlängerungsoption:
Verlängerung auf schriftliche Anfrage möglich (Prüfung)Zahlungsart:
monatlich oder jährlich per LastschriftBeitrag für Familien / Senioren:
kein Angebot / ab 287,80 € mtl. (> 65 J.)Mindestprämie:
2 Monate VertragslaufzeitLeistungen im Überblick: | GesundheitGLOBAL Optimal |
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AUSLANDSKRANKENVERSICHERUNG | |
Selbstbeteiligung im Versicherungsfall | Ohne Selbstbehalt |
Ambulante ärztliche Behandlung | 100 % |
Behandlung durch Heilpraktiker, Osteopathen, Chiropraktiker | 100 % |
Ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel | 100 % |
Ärztlich verordnete Heilmittel je Kalenderjahr bis 250 € je Kalenderjahr | 100 % |
Ärztlich verordnete unfallbedingte Hilfsmittel (ohne Sehhilfen und Hörgeräte) bis 150 € je Versicherungsfall | 100 % |
Sehhilfen (Höchstsatz pro Jahr) | - |
Schutzimpfungen laut Stiko | - |
Vorsorgeuntersuchungen | - |
Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburt | 100 % |
Schwangerschaftsvorsorge und stationäre Entbindung (sofern die Schwangerschaft vor Beginn nicht bestand) | 100 % |
Behandlung geistiger und seelischer Störungen / Psychotherapie | - |
Röntgendiagnostik, Strahlendiagnostik und Strahlentherapie | 100 % |
Stationäre Heilbehandlung (unaufschiebbare Operationen und Operationsnebenkosten) | 100 % |
Krankentransport zum Krankenhaus / Notfallarzt | 100 % |
Flugrettungskosten zum Krankenhaus / Notfallarzt | 100 % |
Schmerzstillende Zahnbehandlung, notwendige plastische Zahnfüllungen und Reparatur von bestehendem Zahnersatz bis 500 € je Kalenderjahr | 100 % |
Sonstige konservative Zahnbehandlung und Zahnvorsorge | - |
Zahnersatz | - |
Unfallbedingter Zahnersatz je Kalenderjahr | 80 %; max. 2.000 € |
Kieferorthopädie bei Personen < 18 Jahre | - |
Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport ins Heimatland (auch Ambulanzflugzeug) | 100 % |
Rooming in Leistungen (Voraussetzungen siehe Tarif) | - |
Kinderbetreuungskosten (Voraussetzungen siehe Tarif) | - |
Überführung und Bestattungskosten | 100 % |
Versicherungsschutz im Heimatland bei vorübergehender Rückkehr nach Deutschland (je Kalenderjahr) | 6 Wochen |
Gesundheits-Assistance | 100 % |
Tarif | Reisedauer | Selbstbehalt | Alter | Monatsbeitrag | Geltungsbereich |
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AKV für Einzelpersonen | bis 5 Jahre | nein | 0-29 J. | 49,90 € | Tarifvariante A - Normalpreisländer (Weltweit ohne USA / Singapur / China / Hongkong / England / Schweiz) |
nein | 30-39 J. | 111,94 € | |||
nein | 40-49 J. | 126,77 € | |||
nein | 50-64 J. | 197,18 € | |||
nein | ab 65 | 287,80 € | |||
nein | 0-29 J. | 87,30 € | Tarifvariante B - Hochpreisländer (Weltweit mit USA / Singapur / China / Hongkong / England / Schweiz) |
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nein | 30-39 J. | 328,35 € | |||
nein | 40-49 J. | 371,87 € | |||
nein | 50-64 J. | 578,39 € | |||
nein | ab 65 J. | 776,14 € |
Für den Vertragsabschluss beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Versicherungsfähigkeit
Versicherungsfähig sind Personen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die nur vorübergehend ins Ausland reisen. Der Wohnsitz muss für die Dauer der Versicherung bestehen bleiben. Die Versicherungsfähigkeit ist auf Verlangen des Versicherers nachzuweisen. Sind für eine Person die Voraussetzungen der Versicherungsfähigkeit nicht gegeben, kommt trotz Beitragszahlung ein Versicherungsvertrag nicht zustande.
Wonach richtet sich der Beitrag?
Der Beitrag richtet sich nach dem Aufenthaltsland sowie dem Eintrittsalter der versicherten Person bei Versicherungsbeginn. Als Eintrittsalter gilt der Unterschied zwischen dem Jahr des Versicherungsbeginns und dem Jahr der Geburt. Bei Vertragsverlängerung wird das ursprüngliche Eintrittsalter beibehalten.
Bei einem Aufenthalt in einem Hochpreisland ab Versicherungsbeginn, erfolgt die Einstufung für die jeweilige Aufenthaltsdauer im Hochpreisland in Tarifstufe B. Bei einer Änderung des Aufenthaltslandes während der Reise, wird die Einstufung in die Tarifstufe zum Zeitpunkt des Wechsels des Reiselandes angepasst. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer eine Änderung des Aufenthaltslandes einer versicherten Person unverzüglich zu melden.
Besonderheiten:
- Die Beantragung des Versicherungsschutzes erfolgt ohne Risikoprüfung
- Vorerkrankungen (z.B. chronische Erkrankungen) sind bei unvorhergesehener Verschlechterung im Ausland mitversichert
- Keine Altersumstufung (der Beitrag bleibt während der Vertragslaufzeit konstant)
- Beitragsrückerstattung bei frühzeitiger Rückreise
- Die Mindestvertragsdauer beträgt zwei Monate