Tipps für eine schnelle Schadenregulierung:
TIPP 1
Verständigen Sie bitte den Versicherer Ihrer Reiseversicherung und wenn nötig auch die Polizei!
Auch wenn es Ihnen im ersten Moment schwer fällt: Bitte bewahren Sie Ruhe, wenn Ihnen oder Ihren Mitreisenden auf Reisen etwas passiert ist. Ihre Versicherungsgesellschaft steht Ihnen jederzeit über eine 24-Stunden Notfall-Hotline in der Regel rund um die Uhr zur Verfügung. Bitte melden Sie einen Diebstahl, Einbruch, Raub oder Unfall sofort der örtlichen Polizei und lassen Sie sich den eingetretenen Versicherungsfall schriftlich polizeilich bestätigen. Bei Schäden, z.B. an Sachen oder Reisegepäck, muss die polizeiliche Bescheinigung eine Liste aller verschwundenen oder defekten Gegenstände enthalten.
Zu den Notfall-Rufnummern der Versicherer gelangen Sie hier!
TIPP 2
Erstattung medizinischer Kosten in den USA (Amerika)
Insbesondere in den USA verlangen Ärzte und Krankenhäuser nicht selten von den Patienten eine Anzahlung für die Behandlung oder eine direkte Begleichung der Behandlungskosten vor Ort. Dies kann unter Umständen eine große Belastung Ihrer Urlaubskasse oder Reisekasse bedeuten. Die Kosten für medizinische Versorgungen in den USA liegen durchschnittlich 300% bis 800% höher als in Deutschland! Und das, obwohl gerade die Bundesrepublik Deutschland für Spitzenleistungen bei Therapie und Diagnostik bekannt ist.
Wie lassen sich diese Preisunterschiede erklären?
Die Preisgestaltung bei Ärzten und Krankenhäusern in den USA ist frei - es gibt z.B. keine Gebührenordnung und für Arzneimittelpreise keine Vorschriften. Um einerseits die Behandlungsqualität zu sichern und andererseits die Behandlungskosten zu begrenzen, sind von den Versicherungen spezielle Netzwerke in den USA geschaffen worden. Diese schließen Verträge mit Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten (Ausnahme: Zahnärzte). Allen Mitgliedern der Netzwerke werden Preisnachlässe von 20% und mehr gewährt! Fast jeder Versicherer der eine Auslandskrankenversicherung für die USA anbietet, verfügt über einen direkten Ansprechpartner vor Ort oder eine eigene Niederlassung in Amerika. Über diese erhalten Sie einen persönlichen Ansprechpartner sowie sofortigen Zugang zu den jeweiligen Netzwerken.
Ihre Vorteile:
• Ein deutschsprachiger Ansprechpartner vertritt Ihre Interessen gegenüber Ärzten, Behandlern und Krankenhäusern vor Ort
• Dialog ohne Zeitverschiebung mit Hilfe Ihres persönlichen Ansprechpartners vor Ort
• Hohe Anzahlungen entfallen für Sie und sind nicht notwendig
• Kostenerstattung gegenüber dem Arzt oder Krankenhaus erfolgt in der Regel direkt vor Ort (direct payment)
Achtung: Bitte bezahlen Sie auf keinen Fall Rechnungen (außer Zahnarzt-Rechnungen und Medikamente) im Voraus und leisten Sie bitte auch keine Anzahlungen. Ihr Ansprechpartner vor Ort (vom Versicherer beauftragt) vereinbart in der Regel mit dem Behandler oder Krankenhaus eine Direktabrechnung. Es besteht natürlich auch für Sie die Möglichkeit selbst nach Netzwerkärzten zu suchen. Diese finden Sie zum Beispiel unter www.multiplan.com, www.phcs.com oder www.ccnusa.com.
TIPP 3
Verhalten und benötigte Angaben am Telefon (Schadenhotline)
Prinzipiell gilt immer: Je früher Sie einen Schaden melden, desto besser. Wenn Sie einen Notfall melden, machen Sie bitte folgende Angaben, damit die Versicherungsgesellschaft den Schadenfall schnell aufnehmen und Ihnen rasch weiterhelfen kann.
• Was ist passiert?
• Wer ist geschädigt? Was ist beschädigt?
• Wo befindet sich die betroffene(n) Person(en)?
• Wer ist die zuständige Kontaktperson?
• Wie kann man Sie am Besten erreichen (Telefon etc.)?
• Welchen Versicherungsschutz hat die betreffende Person?
• Welche Leistungen sind versichert?
• Wie lautet die Versicherungsnummer?
TIPP 4
Weitere Vorgehensweise
Nachdem Sie Ihre Reiseversicherung benachrichtigt und den Schaden polizeilich gemeldet haben, sollten Sie auch Ihren Reiseveranstalter über den Schaden informieren. Vereinzelt sind über diesen auch Schäden abgesichert. Außerdem brauchen Sie vom Hotel, der Bahn- oder Fluggesellschaft eine schriftliche Bestätigungen über die entstandenen Schäden. Alle Belege und Rechnungen, die Ihnen durch den Notfall entstanden sind, reichen Sie bitte im Original beim Reiseversicherer ein. Alle Belege für die Krankenversicherung müssen den Namen der behandelten Person, die Diagnose und die Behandlungsdaten enthalten.
Achtung: Bitte achten Sie darauf, dass aus den Arztrechnungen die ärztlichen Einzelleistungen hervorgehen.
TIPP 5
Medizinisch notwendiger Rücktransport: Was bedeutet das und wer organisiert Ihn?
Bei einer ernsthaften Erkrankung im Ausland und es absehbar ist, dass Sie länger im Krankenhaus behandelt werden müssen oder die medizinische Versorgung nicht gewährleistet werden kann, werden Sie von Ihrer privaten Reisekrankenversicherung zurück nach Deutschland gebracht. Eine medizinische Unterversorgung liegt z.B. vor, wenn die diagnostische, therapeutische oder pflegerische Versorgung im Urlaubsland nicht den deutschen Standards entsprechen. In einem solchen Fall spricht man von einem "medizinisch notwendigen" oder "medizinisch sinnvollen" Rücktransport.
Ob ein Transport in ein deutsches Krankenhaus erforderlich ist, wird in der Regel vor Ort entschieden: Die behandelnden Ärzte treffen gemeinsam mit den Sachverständigen der jeweiligen Versicherung sowie den Angehörigen des Reisenden die Entscheidung über einen medizinisch notwendigen Rücktransport. Die Voraussetzungen für das Kriterium "medizinisch notwendig" können jedoch von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft unterschiedlich ausfallen.
Bei einem Krankenhausaufenthalt oder einer schweren Erkrankung ist es in jedem Fall besonders wichtig und dringend angeraten, sofort die Versicherung zu informieren. Der Versicherer kümmert sich sofort und leitet alle notwendigen und weiteren Schritte - wenn nötig auch um die Abwicklung des Rücktransports in einem speziellen Ambulanzflugzeug.