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Reiserücktrittsversicherung - Reisen in Zeiten von Terrorgefahr und Anschlägen_reiseruecktrittsversicherung_gr
Nachrichten um terroristische Anschläge und Gefahren sind allgegenwertig. Urlauber und Reisende fragen sich aus aktuellem Anlass, ob Sie Ihre seit langem geplante Reise eventuell stornieren oder umbuchen können. Wir geben Ihnen hier die entsprechenden Antworten.
Die Gefahr, Opfer eines Terroranschlages oder einer Entführung zu werden ist im Vergleich zu anderen Risiken im Ausland, wie Unfälle, Erkrankungen oder gewöhnlicher krimineller Risiken, vergleichsweise gering. Dennoch machen sich viele Reisende Gedanken darüber, ob die geplante Reise im Ausland sicher abläuft. Grundlegend informiert das Auswärtige Amt über aktuelle Reisewarnungen in den länderspezifischen Sicherheitshinweisen.
 
Wer sich dennoch dafür entscheidet, seine gebuchte Reise lieber stornieren zu wollen und besser gleich umbuchen möchte, muss im Falle, dass das Auswärtige Amt noch keine Reisewarnung für das betroffene Urlaubsziel ausgesprochen hat, auf die Kulanz seines Reiseveranstalters hoffen. Häufig bieten diese Ihren Kunden unmittelbar nach einem Anschlag eine kostenfreie Umbuchung oder Stornierung an.

Kostenlose Stornierung nur bei höherer Gewalt
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§651j Abs. 1 BGB) kann eine Reise kostenfrei storniert werden, wenn die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Sowohl Reiseveranstalter als auch der Reisende können den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. Als höhere Gewalt gelten beispielsweise politische Unruhen und Krieg sowie Naturkatastrophen. Einzelne terroristische Anschläge wiederum, sofern sie nicht zu einer offiziell ausgeschriebenen Reisewarnung führen, werden als allgemeines Lebensrisiko gewertet.

Wann leistet die Reiserücktrittsversicherung
Es gibt eine Vielzahl von unerwarteten Ereignissen, in denen eine Reiserücktrittsversicherung bei einer Stornierung aus versichertem Grund einspringt. Versicherte Reiserücktrittsgründe sind unter anderem: Schwere Erkrankung oder ein schwerer Unfall des Reisenden, Tod, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, Schaden am Eigentum (z.B. durch Feuer, Sturm, Hochwasser oder eine vorsätzliche Straftat Dritter), Arbeitsplatzverlust oder Jobwechsel.

Zusätzlich zur Reiserücktrittsversicherung kann man eine Reiseabbruchversicherung abschließen. Die Reiseabbruchversicherung tritt für den Fall ein, wenn eine Reise bereits angetreten wurde, später aber aufgrund einer unerwarteten und schweren Erkrankung, Tod oder beispielsweise Unfallverletzung abgebrochen werden muss. Die Reiseabbruchversicherung übernimmt dann die zusätzlichen Reisekosten bzw. die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen. Sie ersetzt auch die entstandenen Mehrkosten wenn der Urlauber, etwa wegen einer Krankheit, zu einem verlängerten Aufenthalt gezwungen ist.

Angst und Befürchtungen als Rücktrittsgrund sind keine versicherten Ereignisse
Krankheiten, die den Umständen nach als eine psychische Reaktion auf Terroranschläge, Flug- oder Busunglücke oder die Befürchtung von inneren Unruhen, Kriegsereignissen, Elementarereignissen, Krankheiten oder Seuchen aufgetreten sind, sind im Rahmen der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung nicht versichert.

pinUNSER TIPP!
Die Europ Assistance bietet inzwischen „Terror als Rücktrittsgrund“ sowie einen „Umbuchungs-Bonus“ an und passt sich damit dem veränderten Kundenverhalten an. Sofern sich folglich am Urlaubsort in den letzten zwei Wochen vor der Reise ein Terroranschlag ereignet, wird dies von der Europ Assistance als Rücktrittsgrund anerkannt. Wenn Sie die Reise dann im Anschluss umbuchen anstatt zu stornieren, greift hier der Umbuchungs-Bonus, bei dem Ihnen ein Bonus von 50 EUR gewährt wird.

Mehr Informationen & Produktdetails:
Reiserücktrittsversicherung der Europ Assistance

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Europ Assistance Versicherungs-AG

Die Europ Assistance Gruppe ist seit über 50 Jahren in der ganzen Welt vertreten und besitzt internationale Kompetenzen im Privat- und Firmenkundenbereich. Sie ist in 208 Ländern und Regionen mit 8.200 Angestellten und 44 Gesellschaften in 33 Ländern vertreten. Die Europ Assistance Group ist 100-prozentige Tochtergesellschaft der Generali Gruppe in der Assistance-Branche. In Deutschland ist Europ Assistance mit zwei Gesellschaften präsent: der Europ Assistance Versicherungs-AG und der Europ Assistance Services GmbH.

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Verantwortlich für den Inhalt / Kontakt:
ReisePolice.com | Mathias Jensch Versicherungsmakler GmbH & Co. KG

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