Anders als vor der Pandemie ist eine konkrete Planung im Vorfeld manchmal gar nicht so einfach. Auch Airlines, Reiseveranstalter und Hoteliers sind momentan mit gewissen Unsicherheiten auf dem Reisemarkt konfrontiert, was für den Urlauber zu kurzfristigen Stornierungen, Ausfällen oder Umbuchungen führen kann. Sicherheit bietet hier eine klassische Reiserücktrittsversicherung inklusive Urlaubsgarantie. Die Reiserücktrittsversicherung erstattet Ihnen im Leistungsfall die Reiserücktritts- bzw. Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus gesundheitlichen oder anderen unvorhersehbaren Gründen nicht antreten können. Die Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie) tritt für den Fall ein, wenn eine Reise bereits angetreten wurde, später aber aufgrund einer unerwarteten und schweren Erkrankung, Tod oder beispielsweise Unfallverletzung abgebrochen werden muss.
Der Reisende selbst fürchtet derzeit am meisten jedoch eine drohende Quarantäne oder gar die eigene Infektion mit dem Coronavirus, welche im Fall der Fälle dem geplanten Urlaub komplett einen Strich durch die Rechnung macht. Da diese Situation in einem allgemeinen Reiserücktrittsschutz in den meisten Fällen nicht versichert ist, bieten viele Versicherer inzwischen entsprechende Zusatzbausteine an.
Corona-Zusatzschutz – die optimale Ergänzung zu Ihrer Reiserücktrittsversicherung
Corona-Versicherungen können dazu beitragen, dass der abgesagte Urlaub zumindest finanziell nicht so sehr schmerzt. Gleiches gilt für unfreiwillig verlängerte Aufenthalte am Urlaubsort, die Folge einer Coronainfektion im Ausland sein können und ebenfalls zusätzliche Kosten verursachen. Voraussetzung ist, dass der gewählte Versicherungsschutz eine Leistung für diese Fälle vorsieht. Da die Inhalte der klassischen Reiserücktritts-/Reiseabbruchversicherungen nicht auf einen Pandemiefall ausgelegt sind, ist in vielen Fällen die Ergänzung über einen Corona-Zusatzschutz notwendig. Dieser wird mittlerweile von einigen namenhaften Reiseversicherern in Kombination mit einem Reiserücktritts-Basisschutz angeboten.Auf folgende Versicherungsinhalte sollte dabei geachtet werden:
- Erkrankung an Covid-19 ist ein versicherter Rücktritts-/Reiseabbruchgrund;
- Erkrankung an Covid-19 einer Risikoperson ist ein versicherter Rücktritts-/Reiseabbruchgrund;
- eine individuelle Quarantäne aufgrund von Covid-19 ist versichert;
- zusätzliche Unterkunfts- und Rückreisekosten am/vom Urlaubsort sind versichert;
- eine Beförderungs-/Einreiseverweigerung ist ebenfalls versichert
Rundum gut versichert mit der ReisePolice STORNO-SCHUTZ
Einen empfehlenswerten Reiserücktrittschutz für einmalige Reisen bietet Ihnen die Reiserücktrittsversicherung ReisePolice STORNO-SCHUTZ mit der HanseMerkur Reiseversicherung als Risikoträger. Eine unerwartete, schwere Erkrankung mit dem Coronavirus ist in der Reiserücktritts-/Reiseabbruchversicherung bereits grundlegend versichert. Über den optionalen Corona-Reiseschutz der HanseMerkur kann diese durch weitere Covid-19-spezifische Rücktritts- und/oder Abbruchgründe ergänzt werden. Der Versicherungsschutz besteht, wie bei der HanseMerkur üblich, auch bei einer bestehenden Reisewarnung im Zielland. Ein weiterer Vorteil: Der Versicherungspreis wird unabhängig von der Reiseart und dem Alter ermittelt und schneidet daher im branchenweiten Vergleich auch preislich sehr attraktiv ab! Der exklusive Sondertarif von ReisePolice kann wahlweise mit oder ohne der Reiseabbruchversicherung(Urlaubsgarantie) abgeschlossen werden und beinhaltet keine Selbstbeteiligung.Jahres-Reiserücktrittsversicherungen für Vielreisende - schon ab zwei Reisen pro Jahr günstiger als Einzelpolicen
Im Bereich der Jahrespolicen empfiehlt ReisePolice den derzeitigen Testsieger-Tarif der Stiftung Warentest - die Europ Assistance Jahres-Reiserücktritts-/Reiseabbruchversicherung mit umfassenden Corona-Leistungen. Besonderheit: Ein zusätzlicher Corona-Baustein, wie von vielen Versicherern extra angeboten, muss hier nicht gebucht werden. Im Single-, Paar- oder Familientarif (ohne Altersbegrenzung) besteht Versicherungsschutz bei pandemiebedingter Erkrankung, Quarantäne oder Nichtbeförderung zu vorteilhaften Preisen. HINWEIS: Versicherte sollten jedoch darauf achten, dass die Europ Assistance in Ländern mit bestehender Reisewarnung nicht leistet. Ist das Zielland davon betroffen und erkrankt man vor Ort an dem Coronavirus, greifen die Covid-19-Leistungen in der Reiseabbruchversicherung nicht. Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung vor Reiseantritt sind von dieser Einschränkung nicht betroffen.Leistungsgarantie bei bestehender Reisewarnung
Viele beliebte Urlaubsziele unterliegen aufgrund der weiterhin dynamischen Infektionslage einer Reisewarnung durch das Auswärtige Amt und werden durch das Robert-Koch-Institut als Hochrisikogebiet klassifiziert. Bei der Wahl des Versicherungstarifs ist es daher wichtig, vorab zu prüfen, ob laut Versicherungsbedingungen Leistungsausschlüsse diesbezüglich formuliert sind. Anbieter, die trotz bestehender Reisewarnung Versicherungsschutz gewähren sind u.a. die HanseMerkur Reiseversicherung, ERGO Reiseversicherung oder auch die Würzburger Versicherungs-AG (TravelSecure).Ob in Ihrem Reiseland eine Reisewarnung aufgrund Covid-19 besteht, erfahren Sie über die Seiten des Auswärtigen Amtes.
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