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Aktueller Test von FINANZtest (01/2024) - Reiserücktrittsversicherungen als Einmalschutz / Jahresschutz im Vergleich_reiseruecktrittversicherung_test_2024
Auch im Jahr 2024 erwartet die Reisebranche nach der Corona-Pandemie erneut ein Umsatzplus. Dennoch ist vielen Urlaubern mehr denn je bewusst, wie schnell es zu einer ungeplanten und kurzfristigen Absage der gebuchten Reise kommen kann.
Wer seinen geplanten Urlaubstrip nicht antreten kann, ist dann häufig mit Stornokosten beim Reiseveranstalter konfrontiert. Der aktuelle Test und Vergleich von Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen der Zeitschrift FINANZtest zeigt, wie man sich mit einem günstigen Stornoschutz vor diesen finanziellen Risiken schützen kann.
Eine Reiserücktrittsversicherung kann Sie vor hohen Stornierungskosten bewahren, wenn Sie Ihren Urlaub zum Beispiel aufgrund einer unvorhergesehenen, schweren Krankheit kurzfristig absagen müssen. Diese Kosten übernimmt dann der Versicherer. Wenn eine Kombination mit einer Reiseabbruchversicherung vorliegt, sind Sie auch vor finanziellen Risiken geschützt, die bei einer vorzeitigen oder verspäteten Abreise vom Urlaubsort entstehen. In der Regel sind diese Vollschutztarife etwas teurer als reine Rücktrittsversicherungen. Die Stiftung Warentest betrachtet sie aber als durchaus sinnvoll und hat daher im aktuellen Test ausschließlich Reiserücktrittsversicherungen inklusive Reiseabbruchversicherung als Kombination einbezogen.

So wurde getestet

Der aktuelle Testbericht umfasst insgesamt 54 Tarife für Einzelpersonen sowie Familien. Darunter finden sich sowohl Jahresverträge für mehrere Reisen im Jahr, als auch Policen für einen einmaligen Versicherungsschutz. Alle getesteten Angebote sind ohne Selbstbeteiligung. Das jeweilige Testurteil wurde unter Betrachtung des Reiserücktrittschutzes (65 % der Note), der enthaltenen Reiseabbruchversicherung (25 % der Note) sowie der Verständlichkeit der Versicherungsbedingungen (10 % der Note) vergeben. Relevanz bei den Prüfkriterien hatten u.a. folgende Punkte: Zahlt der Versicherer z.B. bei Unfall, Krankheit, Tod, Schwangerschaft, Organspende oder Impfunverträglichkeit? Wer gilt als Risikoperson und kann neben dem Versicherten selbst einen Leistungsfall auslösen? Welche maximale Reisedauer ist versichert? Besteht auch bei einer pandemischen Erkrankung wie Covid-19 Versicherungsschutz? Seit dem vergangenen Jahr hat ein Großteil der Anbieter in diesem Punkt nachgerüstet, so dass ein Reiserücktritt oder Reiseabbruch aufgrund einer Covid-Erkrankung mittlerweile fast überall mitversichert ist. Um das Risiko für zusätzlich anfallende Quarantänekosten am Urlaubsort oder eine asymptomatische Erkrankung abzusichern, können gegen Aufpreis bei einigen Anbietern Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Unterschiede kann es bezüglich der Leistungspflicht bei Reisewarnungen des Auswärtigen Amts aufgrund der Pandemie geben. Auch das wurde bei der Vergabe der Testnote berücksichtigt.

Bei den Familientarifen ist zusätzlich das Alter von Familienmitgliedern in das Qualitätsurteil aufgenommen worden. Während manche Tarife Kinder lediglich bis zum 18. Geburtstag versichern, ist in anderen eine Mitversicherung bis zum 25. oder gar 28. Geburtstag möglich. Voraussetzung hierfür kann sein, dass sich die Kinder nach wie vor in der Ausbildung befinden oder im gemeinsamen Haushalt leben. In den Jahrespolicen sind auch allein reisende Familienmitglieder versichert. Gegebenenfalls wurde der versicherte Reisepreis, je nach Anbieter, dann anteilig gekürzt. Es wurde kein Unterschied zwischen leiblichen, Adoptiv-, Stief- oder Pflegekindern gemacht.

TESTSIEGER 2024 - REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG

Wie bereits im letzten Jahr wurde die Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung für Singles, Paare und Familien der Europ Assistance zum Testsieger gekürt. Der Einmalschutz der Europ Assistance erhielt die Note 1,4 (SEHR GUT). Noch besser bewertet wurde der Jahresschutz der Europ Assistance mit der Traumnote 1,2 (ebenfalls SEHR GUT).

Das Versicherungsangebot der Europ Assistance zeichnet sich durch ein umfangreiches Leistungspaket aus. Vor allem im Bereich der Covid19-bedingten Reiserücktritts- und Reiseabbruchgründe sticht die Versicherung heraus: Neben einer unerwartet schweren Corona-Erkrankung selbst, sind auch eine persönliche, angeordneten Quarantäne oder eine symptomfreie Covid-19-Erkrankung automatisch mitversichert. Es muss kein kostenpflichtiger Covid-Ergänzungsschutz extra dazugebucht werden. Auch hinsichtlich der Verständlichkeit der Versicherungsbedingungen hat die Europ Assistance die Stiftung Warentest überzeugt. Insgesamt konnte in jedem getesteten Bereich eine sehr gute Bewertung erzielt werden. Mit 6 Prämienstufen, gestaffelt nach Altersklassen in beiden Tarifarten besteht zusätzlich eine individuelle und kundenorientierte Preisgestaltung.

Dicht gefolgt ist der diesjährige Testsieger von der Würzburger Versicherung/TraveSecure mit ebenfalls sehr guten Versicherungsangeboten. Die Reiserücktrittsversicherung Topschutz für einmalige Reisen und das Jahres-Reise-Karte Basispaket als Jahres-Reiserücktrittsschutz für Singles und Familien erhielten in der aktuellen Testausgabe die Note 1,5 (SEHR GUT).

Geringfügige Abstriche wurden bei den Leistungen in der Reiseabbruchversicherung und der Verständlichkeit des Bedingungswerks gemacht. Ist der Auslöser für die Stornierung einer Reise eine Erkrankung an Covid-19, so gilt das automatisch als mitversichert. Allerdings nur, wenn diese symptomatisch verläuft. Eine symptomfreie Infektion, sowie eine angeordnete, persönliche Quarantäne sind kein Bestandteil der Grundversicherung. Beide Risiken können jedoch gegen Aufpreis im optionalen Corona-Reiseschutzbrief mitversichert werden.

Reiserücktrittsversicherung für Einzelreisen im Preisvergleich

für EINZELPERSONEN für FAMILIEN

Reiserücktrittsversicherung als Jahresvertrag im Preisvergleich

für EINZELPERSONEN für FAMILIEN

RATGEBER:

Vergleichen lohnt immer! Abhängig davon, wie oft im Jahr verreist wird und welchen Wert die Reisen durchschnittlich haben, kann der Abschluss eines Jahrestarifs unter Umständen günstiger sein als ein Einmalschutz für jede Einzelreise. Auch teure Reisen sind über Jahres-Reiserücktrittsversicherungen oft zu günstigeren Beiträgen versicherbar. Bei einem Jahresschutz sind automatisch alle ab Versicherungsbeginn gebuchten Reisen bis zur gewählten Versicherungssumme mitversichert. Beachten Sie jedoch die Laufzeit: Anders als ein Einmalschutz, verlängern sich Jahrespolicen automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht mit Einhaltung der Kündigungsfrist schriftlich beim Versicherer gekündigt werden.

Vergleichen ohne Eile: Bei Buchung eines Urlaubs über ein Reiseportal wird der vermeintlich passende Versicherungsschutz oft gleich mit angeboten. Jedoch können sich auch hier Selbstbehalte im Schadenfall verstecken. Schauen Sie nach Reisebuchung in Ruhe nach passenden Versicherungsangeboten. Ein Abschluss ist bis 30 Tage vor dem Beginn des Urlaubs möglich. Bei kurzfristig gebuchten Reisen in der Regel sogar bis drei Tage nach der Buchung.

Kombination Reiserücktritt + Reiseabbruch: Eine Reiserücktrittsversicherung kann Sie vor hohen Stornierungskosten bewahren, wenn Sie Ihren Urlaub zum Beispiel aufgrund einer unvorhergesehenen, schweren Krankheit kurzfristig absagen müssen. Diese Kosten übernimmt dann der Versicherer. Wenn eine Kombination mit einer Reiseabbruchversicherung vorliegt, sind Sie auch vor finanziellen Risiken geschützt, die bei einer vorzeitigen oder verspäteten Abreise vom Urlaubsort entstehen. In der Regel sind diese Vollschutztarife etwas teurer als reine Rücktrittsversicherungen. Die Stiftung Warentest betrachtet sie aber als durchaus sinnvoll und hat daher im aktuellen Test ausschließlich Reiserücktrittsversicherungen inklusive Reiseabbruchversicherung als Kombination einbezogen.

Risikogruppen: Eine Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchschutz lohnt sich für vor allem für Urlauber, welche häufiger vom Risiko einer unvorhersehbaren Reiseabsage betroffen sind als andere. Hierzu zählen allen voran Familien mit Kleinkindern oder Senioren. Statistisch gesehen kommt es in diesen beiden Personengruppen öfter zu unerwarteten Erkrankungen, die eine Reiseunfähigkeit und Stornierung der Reise notwendig machen.

Reisewarnungen: Bei der Wahl des richtigen Tarifs empfiehlt es sich ebenfalls, in Bezug auf bestehende Reisewarnungen, die Vertragsbedingungen der Anbieter genau zu lesen. Eine Reisewarnung vom Auswärtigen Amt kann zum Beispiel aufgrund von Krieg oder inneren Unruhen ausgesprochen werden. Nicht selten besteht hier seitens der Versicherer kein Versicherungsschutz. Auch bei einem Reiserücktritt wegen Naturereignissen und Umweltkatastrophen im Urlaubsgebiet greift der Versicherungsschutz oft nicht. Im Falle von Covid-19 kann insbesondere der Reiseabbruchschutz eingeschränkt oder nicht gegeben sein, wenn bei Einreise eines Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorlag.

Schutz über die Kreditkarte: Bitte versichern Sie stets den gesamten Reisepreis in einer Police. Auch wenn bereits eine Reiserücktrittsversicherung besteht (zum Beispiel über Ihre Kreditkarte), kann der Gesamtreisepreis nicht auf mehrere Policen verteilt werden. Zudem sollten Sie prüfen, unter welchen Voraussetzungen der Versicherungsschutz in Ihrer Kreditkarte greift und ob Selbstbehalte vereinbart sind.

Falls Sie bezüglich einer Reiserücktrittsversicherung eine Beratung benötigen und sich noch nicht sicher sind, welcher Tarif am besten für Ihr Reiseziel und Ihre individuellen Reisepläne geeignet ist, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns, Ihnen mit Rat und Informationen zur Seite zu stehen. Sie erreichen das Team von ReisePolice.com telefonisch unter: 0351 / 8328830
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