Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus führt international zu vielen Einschränkungen im Luft- und Reiseverkehr sowie Beschränkungen des öffentlichen Lebens. Damit verbunden sind zunehmende Einreisebeschränkungen und Quarantänemaßnahmen.
Für Reiseländer mit steigenden Fallzahlen werden daher seitens des Auswärtigen Amtes Reisewarnungen ausgesprochen. Diese stellen zwar kein absolutes Reiseverbot dar jedoch wird von nicht notwendigen, touristischen Reisen in diese Länder ausdrücklich abgeraten.
Eine Reisewarnung kann auch Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz haben. Es gilt daher im Vorfeld stets zu prüfen, ob Ihre Reiseversicherung eine Corona-Infektion abdeckt und auch in Ländern mit bestehender Reisewarnung Gültigkeit besitzt.
Seit dem 04.11.2020 besteht für Versicherungsprodukte der ERGO Reiseversicherung Versicherungsschutz auch dann, wenn zum Zeitpunkt der Einreise eine Reisewarnung aufgrund von Covid-19 besteht. Wurde die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes jedoch aufgrund einer anderen Ursache als dem Covid-19-Virus ausgesprochen, besteht in der Reisekrankenversicherung KEIN Versicherungsschutz.
Zwar ist in den allgemeinen Versicherungsbedingungen grundsätzlich geregelt, dass kein Versicherungsschutz in Zielländern gilt, für die eine Reisewarnung ausgesprochen wurde jedoch kommt es aufgrund der sehr dynamischen Entwicklung des Infektionsgeschehens vermehrt zu Unklarheiten hinsichtlich dieser Ausschlussklausel.
Im Sinne der Versicherten hat sich die ERGO Reiseversicherung daher dazu entschieden, in allen Reiseversicherungstarifen auch dann Versicherungsschutz zu gewähren, wenn vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung aufgrund von Covid-19 ausgesprochen wurde. Dies gilt für alle Verträge auch rückwirkend ab dem 17.03.2020, dem Tag der Aussprache der ersten weltweiten Reisewarnung aufgrund des Coronavirus.
Unsere Versicherungsangebote mit der ERGO Reiseversicherung finden Sie hier.
---
Verantwortlich für den Inhalt / Kontakt:
ReisePolice.com | Mathias Jensch Versicherungsmakler GmbH & Co. KG