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ReisePolice GLOBETROTTER - ab sofort mit noch mehr Leistungen zu gleichen Preisen_reisepolice-globetrotter_gr
Seit dem 27.03.2023 gelten für unseren Langzeit-Versicherungsschutz ReisePolice GLOBETROTTER für junge Weltenbummler neue Bedingungen. Der Tarif wurde um wichtige Leistungsbestandteile erweitert und optimiert. Das Beste daran – es gibt mehr Leistungen ganz ohne Preiserhöhung.
Mit unserem Exklusivtarif können junge Sprach- und Bildungsreisende sowie Au-Pairs, Backpacker und Weltenbummler, bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres, ohne Sorgen reisen und spannende Auslandserfahrungen sammeln. Der Tarif gilt für Deutsche im weltweiten Ausland sowie für Ausländer mit vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland und der EU/EWR. ReisePolice GLOBETROTTER wird mit zwei Leistungsvarianten – PREMIUM / FIRST – angeboten. Gern stellen wir Ihnen nachfolgend die Verbesserungen ausführlich vor.

Die Neuerungen und Mehrwerte im Detail

Nachhaftung

Bisher war die Nachhaftung im Versicherungsschutz nicht versichert. Versicherte erhalten in den Tarifen Premium und First mit den neuen Bedingungen Versicherungsschutz im Rahmen der Nachhaftung bis zum Tag der Transportfähigkeit sofern ein Rücktransport bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit des Versicherungsschutzes nicht möglich ist.

Versicherungsschutz im Heimatland bei Reiseunterbrechung

Versicherte, die einen Auslandsaufenthalt von mindestens einem Jahr geplant und den Versicherungsvertrag für diesen Zeitraum oder länger abgeschlossen haben, genießen auch vorübergehend Versicherungsschutz im Heimatland.
Der Heimaturlaubschutz gilt nun – neu - auch im Premium-Tarif. Innerhalb eines Versicherungsjahres sind Sie für vorübergehende Heimatbesuche bis zu 4 Wochen versichert. Im Tarif FIRST wurde der Heimaturlaubschutz von bisher 4 auf max. 6 Wochen innerhalb eines Versicherungsjahres erweitert.

Krankenbesuche

Neu hinzugekommen ist der Punkt der Kostenübernahme bei einem Krankenbesuch einer nahestehenden Person, wenn feststeht, dass die versicherte Person länger als 5 Tage im Krankenhaus bleiben muss. Bei Ankunft des Besuchs darf der stationäre Aufenthalt noch nicht abgeschlossen sein. Auf Wunsch der versicherten Person organisiert der Versicherer die Reise zum Ort des Krankenhausaufenthaltes und zurück zum Wohnort. Es werden die Hin- und Rückreisekosten übernommen. Bei der Wahl des Beförderungsmittels wird die wirtschaftliche Verhältnismäßigkeit berücksichtigt.
Pro Versicherungsjahr ist dieser Leistungsbaustein im Tarif Premium bis max. 1.000 EUR und im Tarif First bis max. 2.500 EUR versichert.

Zahnbehandlungen

Es werden die Kosten für notwendige schmerzstillende Zahnbehandlungen erstattet. In beiden Leistungsvarianten wurden die tariflich vereinbarten Höchstgrenzen angehoben. So ist die schmerzstillende Zahnbehandlung im Tarif Premium bis zu 500 EUR und im Tarif First bis max 1.000 EUR je Versicherungsjahr versichert. Auch für Zahnersatz sowie die Reparatur und Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz wird geleistet. Auch für diesen Leistungsbaustein wurden die Versicherungssummen erhöht. Der Versicherer übernimmt nun neu die Kosten für Zahnersatz im Tarif Premium zu 50% des Rechnungsbetrages, max. bis zu 500 EUR je Versicherungsjahr und im Tarif First 50% des Rechnungsbetrages, max. bis zu 1.000 EUR je Versicherungsjahr. Wartezeiten gibt es nicht.

Überführungskosten im Todesfall und Bestattungskosten vor Ort

Der Versicherer ersetzt die unmittelbaren Kosten für die Überführung des verstorbenen Versicherten in sein Heimatland zur Bestattung - neu - zu 100% in beiden Tarifvarianten. Alternativ werden Kosten erstattet, um den Verstorbenen im Reiseland zu bestatten, höchstens jedoch bis zu dem Betrag, der bei einer Überführung angefallen wäre.
Alle Leistungserweiterungen gelten für Neuabschlüsse ab dem 27.03.2023.

ReisePolice GLOBETROTTER - hier geht's zum Tarif!

Ausführlichere Informationen zur Auslandskrankenversicherung für Globetrotter und junge Bildungsreisende und die neuen Bedingungen finden Sie hier:
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