Erkrankung und Tod an Covid-19 nun standardmäßig mitversichert
Die ERGO Reiseversicherung hat daher mit Wirkung zum 01.08.2023 neue Standard-Tarife eingeführt, die Erkrankung und Tod aufgrund von Covid-19 bei Einmalreise- und Jahres-Versicherungen als versicherte Ereignisse einschließen. Das gilt sowohl für Reiserücktritts-/Reiseabbruchversicherungen, als auch für Reiseschutzpakete. Die Versicherungspreise bleiben dabei unverändert. Für alle Tarife, denen die Versicherungsbedingungen VB-ERV 2023 (mit Stand August 2023) zugrunde liegen, ist der zusätzliche Abschluss des Covid-19 Ergänzungs-Schutzes nicht mehr erforderlich. Der Jahres-Ergänzungs-Schutz Covid-19 wird zum 01.08.2023 für Neuabschlüsse vom Markt genommen.Ergänzungs-Schutz Covid-19 als Add-On weiterhin abschließbar
Den Ergänzungs-Schutz Covid-19 für Einmalreisen bietet die ERGO Reiseversicherung weiterhin an. Dieser kann als Ergänzung für bestehende Versicherungsverträge ohne Covid-19 Schutz gebucht werden, die bis einschließlich 31.07.2023 abgeschlossen worden und daher noch einen Pandemieausschluss beinhalten. Sinnvoll ist der optionale Abschluss auch dann, wenn der Versicherungsschutz um folgende Leistungen erweitert werden soll:> Persönliche und individuell angeordnete Quarantäne
> Erstattung zusätzlicher Unterkunftskosten bis 5.000 € bei persönlicher und individuell angeordneter Quarantäne
> Verweigerung der Beförderung oder Einreise durch berechtigte Dritte
Alle Produkte der ERGO Reiseversicherung, deren Allgemeine Versicherungsbedingungen vor 2023 ausgestellt worden sind (z.B. Seminar-, Camping- und Dienstreiseversicherungen), sind von dieser Anpassung vorerst nicht betroffen. Bei diesen Produkten muss der Ergänzungs-Schutz Covid-19 bis auf Weiteres dazu gebucht werden, wenn eine entsprechende Absicherung gewünscht wird.
>> Zur Produktübersicht der ERGO Reiseversicherung
Für Fragen oder eine Beratung zu den Versicherungsprodukten der ERGO Reiseversicherung steht Ihnen das Team von ReisePolice.com gern unter 0351 / 83288-30 zur Verfügung.
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