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Unsere Highlights – die beliebtesten Reiseversicherungen

Jahrespolice

DKV ReiseMed Tarif RD Reisekrankenversicherung

Testsieger
ab
9,90 €
pro Jahr
  • Jahresversicherung für beliebig viele Reisen
  • bis 8 Wochen pro Reise
  • weltweit inkl. USA & Kanada
  • für Deutsche im Ausland (Outgoing)
  • gültig für Privat- und Geschäftsreisen
Jahrespolice

DKV FamilyMed Tarif RDN Reisekrankenversicherung

Top-Tarif
ab
27,90 €
pro Jahr
  • Jahresversicherung für beliebig viele Reisen
  • bis 8 Wochen pro Reise
  • weltweit inkl. USA & Kanada
  • für Deutsche im Ausland (Outgoing)
  • gültig für Privat- und Geschäftsreisen
Jahrespolice

AXA singleTRAVEL Reisekrankenversicherung

Top-Tarif
ab
7,92 €
pro Jahr
  • Jahresversicherung für beliebig viele Reisen
  • bis 56 Tage pro Reise
  • weltweit inkl. USA & Kanada
  • für Deutsche im Ausland (Outgoing)
  • gültig für Privat- und Geschäftsreisen
Einzelpolice

ReisePolice TOURIST Auslandsreise-Krankenversicherung

Sondertarif
ab
0,80 €
pro Tag
  • Einmalversicherung für eine Reise
  • bis 548 Tage
  • weltweit mit / ohne USA & Kanada
  • für Deutsche im Ausland (Outgoing)
  • gültig für alle Reisearten
Einmalschutz (Einmalpolice)

ReisePolice TRAVELLER Auslandskrankenversicherung

Sondertarif
ab
1,10 €
pro Tag
  • Einmalversicherung für eine Reise
  • bis 18 Monate
  • weltweit mit / ohne USA & Kanada
  • für Deutsche im Ausland (Outgoing)
  • gültig für alle Reisearten
Einmalschutz (Einmalpolice)

ReisePolice EXPAT Auslands-Krankenversicherung

Sondertarif
ab
46,00 €
pro Monat
  • Einmalversicherung für eine Reise
  • bis 60 Monate (5 Jahre)
  • weltweit mit / ohne USA & Kanada
  • für Deutsche im Ausland (Outgoing)
  • gültig für alle Reisearten
Einmalschutz (Einmalpolice)

ReisePolice EDUCATION 60 Auslandsreiseversicherung

Sondertarif
ab
35,00 €
pro Monat
  • Einmalversicherung für eine Reise
  • bis 60 Monate (5 Jahre)
  • weltweit inkl. USA & Kanada
  • für Deutsche im Ausland & Ausländer in Deutschland
  • gültig für Studenten, Praktikanten, Work & Travel, Doktoranden, Au-Pair etc.
Einmalschutz (Einzelpolice)

ReisePolice VISUM Incoming Versicherung ohne Selbstbehalt

Sondertarif
ab
1,60 €
pro Tag
  • Reiseschutz für ausländische Gäste & Besucher
  • bis 365 Tage
  • gültig für DE, LI, CH, NO, IS & EU-Staaten
  • erfüllt die Anforderungen für Schengen Visa
  • Erstattung für Heilbehandlungen bis 100%
Einmalschutz (Einzelpolice)

DR-WALTER (PROVISIT Germany) Incoming Reiseversicherung

ab
38,50 €
pro Monat
  • Reiseschutz für ausländische Gäste & Besucher
  • bis 2 Jahre
  • gültig für DE, LI, CH, NO, IS & EU-Staaten
  • erfüllt die Anforderungen für Schengen Visa
  • Erstattung für Heilbehandlungen bis 100%
Einmalschutz (Einzelpolice)

HanseMerkur (ReisePolice VISITOR) Incoming Krankenversicherung

Sondertarif
ab
1,40 €
pro Tag
  • Reiseschutz für ausländische Gäste & Besucher
  • bis 365 Tage
  • gültig für DE, LI, CH & EU-Staaten
  • erfüllt die Anforderungen für Schengen Visa
  • Erstattung für Heilbehandlungen bis 100%
Einmalschutz (Einzelpolice)

HanseMerkur Visum Plus Incoming Versicherung

Top-Tarif
ab
1,20 €
pro Tag
  • Reiseschutz für ausländische Gäste & Besucher
  • bis 365 Tage
  • gültig für DE + Schengen Staaten
  • erfüllt die Anforderungen für Schengen Visa
  • Erstattung für Heilbehandlungen bis 50.000 €
Einmalschutz (Einzelpolice)

Würzburger Reiserücktritt Topschutz (ohne Selbstbehalt)

Top-Tarif
ab
11,00 €
einmalig
  • Einmalversicherung für eine Reise
  • mit Reiseabbruchversicherung
  • ohne Selbstbehalt (amb. Erkrankungen SB 20%, mind. 25 €)
  • bis 15.000 € (E) / 20.000 € (F/P) Reisepreis buchbar
  • gültig für Privat- und Geschäftsreisen
Einmalschutz (Einzelpolice)

ReisePolice STORNOSCHUTZ (Reiserücktritt mit Reiseabbruch ohne Selbstbeteiligung)

Sondertarif
ab
9,00 €
einmalig
  • Einmalversicherung für eine Reise
  • mit Reiseabbruchversicherung
  • ohne Selbstbehalt
  • bis 20.000 € Reisepreis buchbar
  • gültig für alle Reisearten
Jahresschutz (Jahrespolice)

Europ Assistance Reiserücktritt Jahresschutz (ohne Selbstbehalt)

Testsieger
ab
39,00 €
pro Jahr
  • Jahresversicherung für beliebig viele Reisen im Jahr
  • mit Reiseabbruchversicherung
  • ohne Selbstbehalt
  • bis 15.000 € (E/S) / 20.000 € (P/F) buchbar
  • gültig für Privat- und Geschäftsreisen
Jahresschutz (Jahrespolice)

ReisePolice Jahres-STORNOSCHUTZ Reiserücktritt + Reiseabbruch (ohne Selbstbeteiligung)

Sondertarif
ab
39,00 €
pro Jahr
  • Jahresversicherung für beliebig viele Reisen im Jahr
  • mit Reiseabbruchversicherung
  • ohne Selbstbehalt
  • bis 10.000 € (E/S/F) Reisepreis buchbar
  • gültig für Privat- und Geschäftsreisen
Einmalschutz (Einzelpolice)

ReisePolice GEPÄCKSCHUTZ Reisegepäckversicherung

Sondertarif
ab
9,00 €
pro Monat
  • Einmalversicherung für eine Reise
  • 1 bis 60 Monate buchbar
  • weltweit inkl. USA & Kanada
  • wahlweise 1.000 €, 2.000 €, 3.000 € oder 4.000 €
  • gültig für alle Reisen (außer Geschäftsreisen)
Einmalschutz (Einzelpolice)

Barmenia (Travel Day) Reisegepäckversicherung

Top-Tarif
ab
2,25 €
pro Tag
  • Einmalversicherung für eine Reise
  • mind. 3 Tage; max. 356 Tage
  • weltweit inkl. USA & Kanada
  • bis 3.000 € (Einzelperson) bzw. 6.000 € (Familie)
  • gültig für Privat- und Geschäftsreisen
Jahresschutz (Jahrespolice)

Barmenia (Travel) Jahres-Reisegepäckversicherung

Top-Tarif
ab
54,96 €
pro Jahr
  • Jahresversicherung für beliebig viele Reisen im Jahr
  • max. 56 Tage pro Reise
  • weltweit inkl. USA & Kanada
  • bis 3.000 € (Einzelperson) bzw. 6.000 € (Familie)
  • gültig für Privat- und Geschäftsreisen
Jahresschutz (Jahrespolice)

Europ Assistance (Premium) Jahresschutz (ohne Selbstbehalt)

Top-Tarif
ab
77,00 €
pro Jahr
  • Reiseversicherung für beliebig viele Reisen
  • 60 Tage pro Reise
  • Welt
  • Tarif für Deutsche im In- und Ausland
  • Privat- und Geschäftsreisen
Jahresschutz (Jahrespolice)

HanseMerkur Jahres-Reiseschutz-Paket (PLATIN) ohne Selbstbehalt

Top-Tarif
ab
95,00 €
pro Jahr
  • Reiseversicherung für beliebig viele Reisen
  • 56 Tage pro Reise
  • Welt
  • Tarif für Deutsche im In- und Ausland
  • Privat- und Geschäftsreisen
Jahresschutz (Jahrespolice)

LTA All in One Jahresschutz-Paket (ohne Selbstbehalt)

Top-Tarif
ab
94,00 €
pro Jahr
  • Reiseversicherung für beliebig viele Reisen
  • bis 56 Tage pro Reise
  • Weltweit inklusive USA + Kanada
  • Tarif für Deutsche im In- und Ausland
  • Privat- und Geschäftsreisen

Hier beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen


    • Was muss bei Vertragsabschluss beachtet werden?
      Eine Auslandskrankenversicherung muss vor Reiseantritt für den gesamten Reisezeitraum abgeschlossen werden. Dabei gelten die Abreise aus Deutschland als erster, sowie die Rückreise/Einreise nach Deutschland jeweils als letzter Tag des Auslandaufenthalts. Voraussetzung für den Versicherungsabschluss ist der Hauptwohnsitz in Deutschland sowie eine gültige deutsche Kontoverbindung.
    • Kann eine Auslandskrankenversicherung verlängert werden?
      Eine Verlängerung des Versicherungsschutzes ist nach Prüfung und vorbehaltlich der Bewilligung durch den Versicherer, innerhalb der Maximallaufzeit des entsprechenden Tarifs, möglich. Ein Antrag auf Weiterversicherung muss stets schriftlich und vor Ablauf des aktiven Versicherungsschutzes gestellt werden. Bitte senden Sie uns im Rahmen Ihres Verlängerungswunsches eine kurze, formlose Email mit folgenden Eckdaten: Bis wann wird der Versicherungsschutz voraussichtlich noch benötigt, Versicherungsnummer sowie eine deutsche Bankverbindung zur Abbuchung des Differenzbetrages. Gegebenenfalls müssen ergänzend Gesundheitsfragen beantwortet werden.
    • Kann ich meine Auslandskrankenversicherung vorzeitig kündigen?
      Sollte Ihre Rückreise nach Deutschland vor Ablauf Ihres Versicherungsvertrages erfolgen, kann eine vorzeitige Kündigung beim Versicherer eingereicht werden. Bitte senden Sie uns hierfür eine kurze, formlose Email mit Bekanntgabe der vorzeitigen Rückkehr. Geben Sie zusätzlich Ihre Versicherungsnummer an und senden Sie uns vorliegende Dokumente, wie z.B. Ihr Flugticket, Bordkarte, Zugticket etc. als Nachweis der Beendigung Ihres Auslandsaufenthaltes mit. Bitte beachten Sie, dass je nach Versicherungsgesellschaft nicht immer eine rückwirkende Kündigung möglich ist. Wir empfehlen daher uns bzw. den Versicherer schnellstmöglich über Ihre vorzeitige Rückreise in Kenntnis zu setzen. Für die Erstattung eventuell anfallender Restbeiträge benennen Sie uns zudem bitte eine deutsche Kontoverbindung.
    • Was bedeutet Selbstbehalt/Selbstbeteiligung?
      Einige Tarife können mit einem so genannten Selbstbehalt abgeschlossen werden. Im Schadensfall bedeutet das für die zu versichernde Person, dass ein vom Versicherer festgelegter Betrag von Ihnen selbst als Risikoanteil getragen werden muss und nicht zurückerstattet wird. Die Selbstbeteiligung wird, je nach Tarifwahl, meist pro Schadenfall, oder auch jährlich vereinbart.
    • Was ist der Unterschied zwischen einem "medizinisch notwendigen" und "medizinisch sinnvollen" Rücktransport?
      Sollte im Ausland aufgrund einer schweren Erkrankung oder Verletzung eine stationäre Behandlung notwendig sein, wird der Versicherer prüfen, ob Sie vor Ort medizinisch ausreichend versorgt werden können oder ein Rücktransport nach Deutschland angeordnet werden muss. Dies hängt von der Schwere der Erkrankung und den medizinischen Standards im Reiseland ab. "Medizinisch notwendig" ist ein Rücktransport ebenfalls bei meist langfristigen stationären Aufenthalten, die 14 Tage übersteigen. Der "medizinisch notwendige Rücktransport" sieht keine Kostenübernahme vor, solange eine hinreichende Versorgung im Ausland gewährleistet werden kann.
      Alle genannten Gründe für einen medizinisch notwendigen Rückransport sind bei einem "medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransports" mit eingeschlossen. Hinzu kommt, dass bei einem "medizinisch sinnvollen Rücktransport" das Wohl des Reisenden berücksichtigt wird. So wird ein Rücktransport angeordnet, wenn die erkrankte Person beispielsweise allein am Urlaubsort verbleibt oder die Genesung schneller in gewohnter Umgebung im Heimatland verläuft. Vertretbar ist er, sobald der Patient grundsätzlich transportfähig ist. Ein Rücktransport ins Heimatland wird durch die Versicherungsunternehmen in Kooperation mit deren Assisteuren bzw. Anbietern von Ambulanzflügen organisiert.
    • Für wen lohnt sich eine Jahres-Auslandskrankenversicherung?
      Eine Jahres-Auslandskrankenversicherung ist zu empfehlen, wenn Sie mehrmals im Jahr privat oder beruflich ins Ausland verreisen, oder auch ein verhältnismäßig hoher Reisepreis versichert werden soll. Meist sind die Kosten bei zwei Reisen pro Jahr bereits günstiger als eine Einzelversicherung pro Reise. Eine Auslandskrankenversicherung als Jahrespolice ist sowohl für gesetzlich Versicherte als auch für Privatversicherte absolut sinnvoll! Sie übernimmt die Kosten für medizinische Heilbehandlungskosten bei Krankheit und Unfall im Ausland sowie Kosten für den medizinisch notwendigen oder sinnvollen Rücktransport ins Heimatland.
    • Haben Sie auch Familien-Auslandskrankenversicherungen?
      Für kurzfristige Reisen können sich Familien mit einer Jahres-Reisekrankenversicherung absichern. Die Jahrespolice schützt Sie zusammen mit Ihrer Familie weltweit bei Auslandsreisen, je nach Tarif, i.d.R. zwischen 6-8 Wochen lang, vor den Kosten eintretender Krankheit oder Unfallfolgen. Darüber hinaus können wir Ihnen ebenfalls Auslandskrankenversicherungen für Langzeitreisen mit der Familie anbieten. Je länger die Reise dauert, desto höher ist die Gefahr, dass ein Familienmitglied im Ausland erkrankt. Unsere Langzeit-Reise-Krankenversicherungen für Familien bieten Ihnen die gleichen Leistungen wie eine Jahres-Reisekrankenversicherung mit dem Unterschied, dass diese längere Reisezeiten abdecken. Mitversicherte Leistungen sind beispielsweise die Organisation und Kosten für eine notwendige Betreuung versicherter minderjähriger Kinder, wenn die mitreisende Betreuungsperson wegen Krankheit, Unfall oder Tod ausfällt und das Kind alleine zurück- bzw. weiterreisen muss. Muss das Kind selbst stationär behandelt werden, werden z.B. auch die Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson übernommen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern zu einem passenden Familien-Tarif.
    • Gilt meine heimische Krankenversicherung in Deutschland auch im Ausland?
      Gesetzlich Krankenversicherte sind bei Reisen in EU-Länder und Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, nach dortigem Recht geschützt. Der Umfang dieses Schutzes entspricht selten den bei uns üblichen Leistungen. In allen anderen Ländern besteht über die gesetzlichen Krankenkassen ohnehin kein Krankenversicherungsschutz. Damit Sie auf den Behandlungskosten im Ausland nicht sitzen bleiben und diese gar selbst tragen müssen, empfiehlt sich eine zusätzliche, private Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die die Kosten für eventuelle Notfälle wie akut auftretende Erkrankungen oder Unfälle absichert. Auch für privat vollversicherte Angestellte, Beamte und Selbständige lohnt es sich, medizinische Behandlungen im Ausland über die Auslandsreisekrankenversicherung abzurechnen. Sie sparen die Selbstbeteiligung und wahren so den Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung.
    • Wie kann ich einen Heimaturlaub in Deutschland absichern?
      Einige Tarife beinhalten die Mitversicherung eines Heimaturlaubschutzes für vorübergehende Aufenthalte in Deutschland. Sie wären folglich in dieser Zeit für sämtliche medizinische Notfälle (Krankheit/Unfall) versichert, ohne sich in Deutschland bei der gesetzlichen Krankenkasse anmelden zu müssen. Je nach Tarif und vertraglicher Mindestreisedauer kann ein Heimaturlaubschutz zwischen zwei bis acht Wochen gewählt werden.
      Achtung: Der Heimaturlaub kann nicht an das eigentliche Versicherungsende angefügt werden, um Versicherungslücken in Deutschland zu überbrücken!
    • Was ist eine Anwartschaft?
      Wer sich dafür entscheidet, den überwiegenden Teil des Jahres ins Ausland zu reisen, muss sich in Deutschland bei seiner gesetzlichen Krankenkasse abmelden oder kann seinen Versicherungsschutz zu ermäßigten Beiträgen auf eine sogenannte "Anwartschaft" umstellen lassen. Hierbei "ruht" Ihr Versicherungsschutz in Deutschland für die Zeit des Auslandsaufenthaltes. Während der Dauer der Anwartschaftsversicherung besteht kein Leistungsanspruch; das heißt, Krankenhaus- und Arztbesuche, verordnete Medikamente etc. zahlt die Krankenversicherung nicht. Nach Ihrer Rückkehr können Sie Ihre Mitgliedschaft zu gleichen Konditionen jederzeit wieder aktivieren. Die Anwartschaft ist allerdings ausgeschlossen, wenn Sie während des Auslandsaufenthaltes im Versicherungssystem eines Staates der Europäischen Union oder in einem Staat, mit dem ein Sozialversicherungsabkommen in der Krankenversicherung besteht, versichert sind. Die dortigen Zeiten werden von den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland als Vorversicherungszeiten anerkannt. Für Reisen innerhalb der EU, gibt es die Möglichkeit eventuelle Leistungen im Schadensfall über Ihre gesetzliche Krankenkasse in Deutschland abzurechnen. Meist werden jedoch nur teilweise oder gar keine Kosten von selbiger übernommen. Insofern lohnt sich eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung in jedem Fall! Für Kosten außerhalb der EU leisten die gesetzlichen Ersatzkassen generell nicht. Ob für Sie eine Anwartschaftsversicherung in Frage kommt und möglich ist, kann Ihnen Ihre Krankenkasse beantworten.
    • Was muss bei Vertragsabschluss beachtet werden?
      Unsere Reiserücktrittsversicherungen gibt es als Einmalschutz für einmalige Reisen sowie als Jahresschutz für beliebig viele Reisen im Jahr. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist bei den meisten Tarifen bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Liegen zwischen der Reisebuchung und dem Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Tag der Reisebuchung abgeschlossen werden. Die genauen Abschlussfristen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Vertragsbedingungen der Tarife.
    • Für was leistet die Reiserücktrittsversicherung?
      Die Urlaubsreise ist gebucht, die Reisekosten bereits bezahlt - kurz vor dem lang ersehnten Urlaub erkranken Sie unerwartet schwer und können Ihre Reise nicht antreten. Die Reiserücktrittsversicherung erstattet Ihnen im Leistungsfall die Reiserücktritts- bzw. Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus gesundheitlichen oder anderen unvorhersehbaren Gründen, die Ihre Person betreffen, nicht antreten können. Die Reiserücktrittskostenversicherung kann wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung bzw. Reiseabbruchversicherung abgeschlossen werden. Sie gibt es als Versicherungsschutz für einmalige Reisen bzw. auch als Jahresvertrag.
    • Ab welchem Zeitpunkt gilt die Reiserücktrittsversicherung?
      Der Versicherungsschutz gilt sofort nach Vertragsabschluss bis zum Zeitpunkt des Reiseantritts. Bitte beachten Sie die jeweilige Abschlussfrist Ihrer gewünschten Reiserücktrittsversicherung.
    • Welche Reisen können versichert werden?
      Die Reiserücktrittsversicherung können Sie für alle Reisearten abschließen. Als Reisearten gelten z.B. Bus-, Bahn-, Auto-, Schiffs- oder Flugreisen. Beachten Sie bitte, dass einige Versicherer explizit für Schiffsreisen gesonderte Reiserücktrittstarife anbieten.
    • Für wen lohnt sich eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung?
      Mit einer Jahresreiserücktrittsversicherung sind Sie optimal gegen Reiserücktritt und Reiseabbruch für beliebig viele Reisen im Jahr geschützt. Egal ob Single, Familie oder Paar - eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung lohnt sich für Reisende, die mehr als 1-2 mal im Jahr verreisen. Unsere Jahres-Reiserücktrittsversicherungen gelten weltweit und bieten Ihnen das ganze Jahr hindurch zuverlässigen Schutz auf allen privaten oder auch geschäftlichen Reisen. Der Jahresschutz (Jahrespolice) kann mit oder ohne Selbstbeteiligung online gebucht werden und erstattet Ihnen im Leistungsfall die Reiserücktritts- bzw. Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus gesundheitlichen oder anderen unvorhersehbaren Gründen stornieren müssen.
    • Was ist eine Reiseabbruchversicherung?
      Die Reiseabbruchversicherung tritt für den Fall ein, dass eine Reise bereits angetreten wurde, später aber aufgrund einer unerwarteten und schweren Erkrankung, Tod oder beispielsweise Unfallverletzung abgebrochen werden muss. Die Reiseabbruchversicherung übernimmt dann die zusätzlichen Reisekosten bzw. die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen. Egal ob Sie per Bus, Bahn, Auto, Schiff oder mit dem Flugzeug verreisen, die Reiseabbruch-Versicherung lässt sich stets zusammen mit einer Reiserücktrittsversicherung abschließen.
    • Wann gilt eine Reise als angetreten?
      Die Reiserücktrittskostenversicherung endet mit dem Reiseantritt. Eine Reise gilt als angetreten, wenn erste Leistungen Ihrer Reise teilweise oder vollständig in Anspruch genommen wurden. Dazu zählen beispielsweise der Check-in bei einer Flugreise, auf dem Schiff bzw. im Hotel oder auch das Einsteigen in einen Bus, Zug bzw. die Übernahme eines Mietwagens.
    • Was bedeutet der Selbstbehalt?
      Die meisten Reiserücktrittsversicherungen können wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Entscheiden Sie sich für einen Tarif mit Selbstbehalt, muss ein Betrag (Eigenanteil) von 20% der zum Zeitpunkt der Stornierung anfallenden Stornierungskosten selbst tragen, mindestens jedoch 25,00 EUR.
    • Wann ist eine Reisegepäckversicherung sinnvoll?
      Eine Reisegepäckversicherung ist dann sinnvoll, wenn Sie wertvolles Gepäck bei sich tragen und längerfristig im Ausland reisen. Die Reisegepäckversicherung sichert Ihr Reisegepäck gegen Abhandenkommen, Zerstörung und Beschädigungen ab, solange es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens oder Beherbergungsbetriebes befindet. Sollte Ihr Gepäck während der Reise durch Diebstahl, Verkehrsunfälle oder Elementarereignisse (z. B. Brand, Sturm, Überschwemmung) abhandenkommen bzw. zerstört oder beschädigt werden, ist es ebenfalls versichert. Im Schadenfall erhalten Sie eine Entschädigung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
    • Neuwert oder Zeitwert, wie wird entschädigt?
      Entschädigt wird immer der Zeitwert der abhandengekommenen oder zerstörten Gegenstände bzw. die notwendigen Reparaturkosten bei Beschädigung des Reisegepäcks. Bitte beachten Sie, dass es für bestimmte Wertgegenstände Entschädigungsgrenzen gibt. Den genauen Leistungsumfang können Sie den Versicherungsbedingungen Ihres gewünschten Tarifs entnehmen.
    • Sind mein Fotoapparat und Laptop auf Reisen mitversichert?
      Fotoapparat und Laptop können bis 50% der Versicherungssumme mitversichert werden. Für derartige Wertsachen besteht Versicherungsschutz nur, solange sie bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt oder in persönlichem Gewahrsam und sicher verwahrt mitgeführt werden oder sich in einem ordnungsgemäß verschlossenen Raum eines Gebäudes oder eines Passagierschiffes befinden.
    • Mein Gepäck ist nicht am Flughafen angekommen und abhanden gekommen, was nun?
      Sollte Ihr Reisegepäck nicht am Flughafen angekommen oder gar abhanden gekommen sein, können Sie die Airline dafür haftbar machen. Wenden Sie sich in einem solchen Fall bitte schnellstmöglich an den Service-Point der Airline und zeigen Sie an, dass Ihr Gepäck abhandengekommen ist.

      Hinweis: Wird Ihr Reisegepäck durch ein Beförderungsunternehmen nicht fristgerecht ausgeliefert, d. h., es erreicht den Bestimmungsort nicht am selben Tag wie Sie (Lieferfristüberschreitung), erstattet der Versicherer im Rahmen der Reisegepäckversicherung die nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze.
    • Ich reise mit dem Auto, ist mein Gepäck darin auch durch die Reisegepäckversicherung mitversichert?
      Für Schäden am Reisegepäck in unbeaufsichtigten Kraftfahrzeugen/Anhängern/Wassersportfahrzeugen leistet die Reisegepäckversicherung nur, soweit sich das Reisegepäck nicht einsehbar in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten Innen- bzw. Kofferraum, oder in mit dem Fahrzeug fest verbundenen Gepäckboxen befindet. Als Beaufsichtigung gilt nur die ständige Anwesenheit einer versicherten Person oder einer von ihr beauftragten Vertrauensperson beim zu sichernden Objekt, nicht jedoch die Bewachung eines zur allgemeinen Benutzung offen stehenden Ortes (z.B. Parkplatz, Hafen).
      Versicherungsschutz besteht, wenn nachweislich der Schaden tagsüber zwischen 6.00 und 22.00 Uhr eingetreten ist oder der Schaden während einer Fahrtunterbrechung von nicht länger als 2 Stunden eingetreten ist.
      Hinweis: Wird bei Reisen im Kraftfahrzeug das Reisegepäck nicht unverzüglich nach der Ankunft vor der ständigen Wohnung entladen, so endet der Versicherungsschutz bereits mit dieser Ankunft.
    • Ist mein Gepäck beim Camping versichert?
      Versicherungsschutz für Schäden am Reisegepäck während des Zeltens oder Campings durch strafbare Handlungen Dritter besteht nur auf offiziellen (von Behörden, Vereinen oder privaten Unternehmern eingerichteten) Campingplätzen. Lassen Sie Sachen unbeaufsichtigt im Zelt zurück, so besteht Versicherungsschutz für Schäden nur, wenn nachweislich der Schaden tagsüber zwischen 6.00 und 22.00 Uhr eingetreten und das Zelt geschlossen ist.
      Wertsachen sind im unbeaufsichtigten Zelt nicht versichert. Diese Gegenstände ersetzt ein Versicherer i.d.R. nur, sofern sie der Campingplatzleitung zur Aufbewahrung übergeben worden sind oder sich die Wertsachen in einem durch Verschluss ordnungsgemäß gesicherten Wohnwagen/Wohnmobil oder in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten Kraftfahrzeug nicht einsehbar auf einem offiziellen Campingplatz befinden.
    • Sind Sportgeräte mitversichert?
      Sportgeräte jeweils mit Zubehör (nicht jedoch Motoren) sind nur versicherbar, solange sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden. Sportgeräte können Sie ebenfalls durch eine Sportgeräteversicherung absichern.
    • Wann muss ich eine polizeiliche Meldung machen?
      Schäden durch strafbare Handlungen Dritter und Brandschäden müssen Sie unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle unter Einreichung eines vollständigen Verzeichnisses aller vom Schadenfall betroffenen Sachen anzeigen und sich dies schriftlich bestätigen lassen. Das der Polizei einzureichende Verzeichnis der vom Schadenfall betroffenen Gegenstände muss als Einzelaufstellung gefertigt werden und auch Angaben über den jeweiligen Anschaffungszeitpunkt sowie den Anschaffungspreis der einzelnen Gegenstände enthalten. Das vollständige Polizeiprotokoll muss dem Versicherer eingereicht werden.
    • Was ist durch die Reisegepäckversicherung nicht versichert?
      Nicht versichert sind i.d.R. Bargeld, Schecks, Scheckkarten, Kreditkarten, Telefonkarten, Wertpapiere, Fahrscheine, Urkunden und Dokumente aller Art, Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert, Zahngold, Prothesen jeder Art, elektronische Datenverarbeitungssysteme aller Art (Spielekonsolen, Audio-Player und Laptops sind versichert) inklusive Zubehör und Software, Schusswaffen jeder Art inklusive Zubehör sowie Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Hängegleiter, Gleitflieger, Fallschirme, jeweils mit Zubehör. Den genauen Leistungsumfang entenehmen Sie bitte dem gewünschten Tarif.
    • Welche Versicherungen sind Bestandteil eines Reiseversicherungspakets?
      Unsere Reiseversicherungspakete können als Einmalschutz für einmalige Reisen, sowie als Jahresschutz für beliebig viele Reisen im Jahr abgeschlossen werden. Zu den versicherbaren Bausteinen eines Reiseschutzpaketes zählen die Reisekrankenversicherung, Reiserücktritt-, Reiseabbruch-, Reisehaftpflicht-, Reiseunfall- sowie Reisegepäckversicherung. Optional lassen sich in den Versicherungspaketen auch Bausteine abwählen. Die genauen Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen gewünschten Tarif.
    • Für wen eignen sich die Reiseschutz-Pakete?
      Unsere Reiseschutzpakete beinhalten umfangreiche Versicherungsleistungen und sind geeignet für Personen, die einen Rundum-Sorglos-Versicherungsschutz im Ausland genießen möchten. Sie eignen sich für Flugreisen, Auto-, Bahn- und Busreisen. Auch Schiffsreisen können Sie mit einem Versicherungspaket absichern. Unsere Reiseversicherungen sind umfassend mit einer Reiserücktrittskosten-, Reisekranken-, Notfall-, Reisegepäck-, Reise-Unfall- und Reise-Haftpflichtversicherung buchbar.
    • Für wen eignet sich ein Jahres-Reiseschutzpaket?
      Ein Jahres-Reiseschutzpaket eignet sich für Privat- sowie Geschäftsreisende, die für beliebig viele Reisen im Jahr mit einem umfassenden Rundum-Sorglos-Versicherungsschutz versichert sein möchten. Beachten Sie dabei bitte immer die vertraglich geregelte, maximale Reisedauer jeder Reise. Entsprechende Informationen entnehmen Sie bitte dem gewünschten Tarif.
    • Welche Leistungsinhalte können individuell gebucht werden?
      Sollten Sie schon einen Auslandskrankenversicherungsschutz haben, können Sie das Reiseschutz-Paket auch ohne Reisekrankenversicherung buchen. Gleiches gilt für die Reiserücktrittsversicherung, die Sie bei einigen Tarifen ebenfalls optional abwählen können.
    • Wie kurzfristig kann eine Reiseversicherung abgeschlossen werden?
      Die Abschlussfristen sind abhängig von der gewünschten Versicherung. Während beispielsweise eine Auslandskrankrankenversicherung kurzfristig noch vor Reiseantritt aus Deutschland abgeschlossen werden kann, unterliegt der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bestimmter Abschlussfristen. Die entsprechenden Abschlusshinweise entnehmen Sie bitte den jeweiligen Vertragsbedingungen der Tarife.
    • Ist eine Versicherungsbuchung auch telefonisch möglich?
      Nein – der Versicherungsabschluss ist ausschließlich über die vorgesehenen Onlinebuchungslinks bzw. hinterlegten Antragsformulare (sofern vorhanden) möglich. Gern assistieren wir Ihnen telefonisch beim Buchungsprozess.
    • Welche Dokumente erhalte ich nach Versicherungsabschluss?
      Nach Buchung Ihres Versicherungsschutzes erhalten Sie Ihre Versicherungspolice sowie die zugrundeliegenden Vertragsbedingungen i.d.R. per Email in digitaler Form zum Abspeichern bzw. Ausdrucken, oder in Papierform. Die Versicherungsgesellschaften handhaben dies unterschiedlich. Bitte prüfen Sie in jedem Fall vor dem Abschluss noch einmal sorgfältig die eingegebenen Daten auf Richtigkeit.
    • Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?
      Die Zahlungsmodalitäten sind, entsprechend der Bedingungen der Versicherer, unterschiedlich geregelt. Die genauen Zahlungsoptionen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Tarifinformationen.
    • Können Sie als Makler meine gewünschte Reiseversicherung buchen?
      Regulär erfolgt der Abschluss ausschließlich online über die dafür vorgesehenen Onlinebuchungslinks. Manche Versicherer stellen Anträge zur Verfügung. Sollten Sie sich unsicher sein, begleiten wir Sie während des Buchungsprozesses gern telefonisch.
    • Ich bin bereits im Ausland – kann ich trotzdem eine Reiseversicherung abschließen?
      Aus versicherungsrechtlichen Gründen ist ein Versicherungsabschluss aus dem Ausland i.d.R. meist nicht mehr möglich. Eine solche Situation muss im Einzelfall geprüft und besprochen werden. Hierfür bitten wir Sie um eine kurze Email mit Eckdaten zu zu Ihrer Person und Ihrem weiteren Reisevorhaben. Folgende Angaben sind für uns hilfreich: Ihr Alter, seit wann sind Sie bereits im Ausland, wo ist Ihr Hauptwohnsitz, welche Staatsbürgerschaft haben Sie, was genau machen Sie im Ausland (privat/beruflich/Studium etc.), welche Länder möchten Sie bereisen (mit oder ohne USA/Kanada), wo halten Sie sich derzeit auf, haben Sie bereits eine Vorversicherung? Die Email richten Sie bitte an: kundenservice(at)reisepolice.com

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Größter Preisvergleich für Reiseschutz

Mit Angeboten von mehr als 40 Versicherungen und Drittanbietern bietet ReisePolice.com eine enorme Vielfalt an Reiseschutz-Produkten und Preisen, wie sie bei keinem anderen Preisvergleichsportal für Reiseversicherungen in Deutschland verfügbar sind. Die verschiedenen Kategorien, Filterfunktionen, Vergleichsmöglichkeiten und Test's helfen Ihnen, schnell und einfach das beste Angebot zu finden. Zusätzliche Spezialtarife von ReisePolice.com und der kompetente Kundenservice runden das Gesamtangebot und den Service ab.

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Vor Reisebeginn bestens informiert

Damit sie Ihren Auslandsaufenthalt gut vorbereiten können, informieren wir Sie hier über die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Arten von Reiseversicherungen, geben Ihnen Tipps und Hinweise zu aktuellen Reisewarnungen, Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes, zur erforderlichen Reisemedizin sowie Vorgehensweise im Schadensfall. Im Notfall finden Sie hier alle wichtigen Informationen, wie z.B. Notfallnummern der Versicherer.



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REISEPLANUNG - LINKTIPPS

Visa- und Zollbestimmungen, Reisewarnungen, der passende Impfschutz im Ausland, was gehört in die Reiseapotheke - eine Kurz- oder Langzeitreise sollte gut geplant und vorbereitet sein. Damit Ihre Reise optimal verlaufen kann und Sie Ihren lang ersehnten Auslandstrip entspannt antreten können, haben wir für Sie ein paar nützliche Tipps, Links und Hinweise für Ihre Reiseplanung zusammengestellt.

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REISEVERSICHERUNGEN - ÜBERBLICK

Reiseversicherungen sind für jeden Reisenden wichtig, da sie Sie für unvorhersehbare Schadenfälle im Ausland absichern. Der Umfang an Reiseversicherungen ist vielfältig und abhängig von Ihrer persönlichen Situation sowie individuellen Sicherheitsbedürfnissen. Wir klären Sie auf, welche Reiseversicherungen es gibt und für welche Risiken sie leisten.

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TIPPS FÜR DEN NOTFALL

Eine plötzliche Erkrankung, ein unglücklicher Unfall - schnell kann das Reisevergnügen durch unerwartete Ereignisse beeinträchtigt und gefährdet sein. Wir geben Ihnen Tipps und Hinweise, was im Notfall zu beachten ist, welche Unterlagen Sie immer parat haben sollten bzw. welche Dokumente beim Versicherer für eine zügige Schadenregulierung einzureichen sind.

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FRAGEN & ANTWORTEN

Warum benötige ich eine private Auslandsreise-Krankenversicherung? Was ist ein medizinisch sinnvoller Rücktransport? Was leistet die Reiserücktrittsversicherung? Was bedeutet die Selbstbeteiligung? Wie kann ich mich während eines Heimaturlaubes in Deutschland versichern? Wir geben Ihnen Antworten auf häufig gestellte Fragen.


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